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1. Vaterländische Geschichte - S. 57

1909 - Nürnberg : Korn
O i — Alle andern mußten Gesellen bleiben, bis ein Platz für sie frei wurde. Das dauerte freilich oft lauge und mancher fleißige und geschickte Geselle brachte es gar nie so weit Meister zu werden. Hierzu war auch das Besteheu einer Prüfung, nämlich die Fertigung eines „Meisterstückes" nvt-weudig. Auch die Lehrlinge wurdeu erst, wenn sie ihre Befähigung nachgewiesen, zu Gesellen gemacht. Jeder Geselle mußte wandern um zu sehen, wie sein Handwerk in der Fremde getrieben werde, und um dabei zu lernen. Die Handwerker, welche dasselbe Geschäft betrieben, bildeten eine „Zunft". Sie kamen regelmäßig zusammen, wobei über die Angelegenheiten ihres Standes beraten, aber auch tüchtig gezecht wurde. Nach bestandenen Meisterprüfungen fanden große Schmausereien statt, die der neue Meister geben mußte. In manchen Zünften ging es streng her. Jedes Stück wurde geprüft, ehe es au den Besteller abgeliefert wurde. — Bei Festlichkeiten veranstalteten die Zünfte mit den Abzeichen ihres Gewerbes und Fahnen feierliche Aufzüge. Im Sommer gab es Waffenübungeil, wie im Armbrustschießen und Fechten, wobei sich die einzelnen Zünfte unter der Anführung ihres Zunftmeisters große Gewandtheit errangen. Unsere heutigen Schützenfeste stammen noch aus jener Zeit, mir mit dem Unterschied, daß jetzt die Flinten dabei knallen, während man früher mit der Armbrust schoß und zwar nach dem „Vogel", einem großen Adler von Holz, der auf einer langen Stange befestigt wurde, oder nach dem „Sterne", wie unsere Schützen nach der Scheibe zielen. Gmg es gegen den Feind, dann zogen die zünftigen Meister wohlbewehrt mit ins Feld. Wie tapfer sie kämpften, haben wir schon mehrmals gesehen. Auch auf der Reise war man stets bewaffnet. In den Wäldern hausten Räuber und überfielen die friedlichen Wanderer. Aber auch die Ritter stiegen von den Burgen herab, beraubten die Reisenden und nahmen sie gefangen, um sie oft in schauerlichen Gefängnissen schmachten zu lassen oder ihnen gar die Hände abzuhacken. Schrecklich war die Rechtspflege jener Zeit. Wohl kam, da das Gesetzbuch des Kaisers Ludwig in deutscher Sprache nicht mehr genügte, ein neues Recht auf, das römische Recht: da dasselbe aber in lateinischer Sprache geschrieben war und gelehrter Richter zu seiner Anwendung bedurfte, so war es namentlich bei dem Volke wenig beliebt und es dauerte lauge, bis es allgemein Geltung erlangte. Die Gerichtsverhandlungen waren immer noch, wie in alter Zeit, öffentlich und fanden auf öffentlichen Plätzen statt. Kläger und Beklagter batten zu erscheinen und Zeugen oder ein Eid gatten als Wahrheitsbeweis. Zweikämpfe und Gottesurteile feinten vor Gericht nur selten mehr vor. Oft aber wurde von der Folter Gebrauch gemacht und die Leute wurden in grausamer Weise gequält, um von ihnen ein Geständnis zu erzwingen. Gar mancher Hat unschuldig eilte
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