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1. Hessische Geschichte - S. 15

1897 - Gießen : Ricker
— 15 — <». Die Pfalz Ztcbuv. Vom 12. und 13. Jahrhundert ab verweilt das Reichsoberhaupt in feststehenden Residenzen. In früherer Zeit wurden die Angelegenheiten des Reiches auf Gütern, Höfen, Palästen und Burgen geordnet, die in der Regel in der Nähe des Waldes angelegt waren. Nur an den hohen Kirchenfesten verweilten die deutschen Könige in den größeren Städten. Einer dieser königlichen Paläste stand wie in Ingelheim, Frankfurt, auch in Trebur. 822 fand hier eine große Kirchenver- sammlung statt, welcher 22 Bischöfe anwohnten. Ludwig der Fromme, der gegen seinen aufrührerischen Sohn Ludwig, der bis Lorsch vorgedrungen war, 829, 832, 838 zu Felde ziehen mußte, verweilte in dieser Zeit in Trebur. Ludwig der Deutsche berief 871 einen Reichstag nach Trebur, wo der zwischen ihm und seinen Söhnen ausgebrochene Streit geschlichtet werden sollte. Der Kaiser sowohl, wie sein Sohn Ludwig der Jüngere und später Karl der Dicke wählten Trebur als zeitweisen Aufenthalt. Hier war es auch, wo Karl der Dicke durch den Ausspruch der Reichsversammlung an Arnulf von Kärnthen Krone und Länder verlor. Unter der Regierung dieses Königs wurde 895 in Trebur eine Kirchenversammlung abgehalten, welche der geistlichen Macht gegenüber der weltlichen einen unheilvollen Einfluß zugestand. Der letzte Karolinger, Ludwig das Kind, weilte gleichfalls gern in Trebur. Die sächsischen Kaiser, die Ottonen, waren auch öfters hier anwesend. 7. Die (Bmmerftiffssng in Hessen. Die Regierungszeit Karls des Großen brachte dem alten Chattenlande mancherlei Veränderungen und neue Einrichtungen. Zur besseren Verwaltung hatte Karl sein Land in Gaue eingeteilt. Das Gebiet unseres heutigen Großherzogtums gehörte zu dem Oberlahngau (Oberhessen), zur Wetteraiba oder Wetterau mit Nidgau, Kinziggau und Vogelsberg, zum Maingau (Gegend zwischen Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt und Mainz) und teilweise zum Rheingan. Dem Gau stand ein Gras vor, welcher zu den Angesehensten und Begütertsten des Gaues gehörte. Hessen bildete für Kaiser Karl während des 30 jährigen Kampfes mit den heidnischen Sachsen ein Hauptbollwerk feiner Macht. Die Gaugrafen hatten die Ordnung zu überwachen, d. h. den Heerbann aufzubieten und denselben anzuführen. Uber gewöhnliche Dinge faß der Gaugraf zu Gericht. Er entbot alle 6 Wochen die Dingpflichtigen auf die Mahlstatt zum „echten Ding". Ihm zur Seite standen 7 Schöffen, welche dem Grafen das Urteil „finden" halfen. Die auf der Mahlftatt versammelte Gemeinde konnte ihre Zustimmung oder Abneigung kundgeben. Die Gemeinde brauchte im „gebotenen Ding" nicht zu erscheinen, wo minder wichtige Angelegenheiten zwischen den Schössen und streitenden Parteien erledigt wurden.
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