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1. Hessische Geschichte - S. 19

1897 - Gießen : Ricker
— 19 — Zwei Herzöge, beide mit Namen Konrad, beide aus fränkischem Stamme, Freunde, Vettern, von edlem Geschlechte, von gleich biederer Gesinnung und achtunggebietender Erscheinung bewarben sich um die Krone. Die Stimmung war geteilt, und man fürchtete eine Spaltung. Da vereinigten sich beide vor allem Volke und gaben sich das Versprechen, einander treu zu bleiben, wen auch immer von beiden die Wahl treffen sollte. Der Erzbischof von Mainz erwählte mit lauter Stimme den älteren Konrad, und die anderen Fürsten stimmten zum größten Teile ihm bei. Auch der jüngere Konrad gab seinem Vetter die Stimme. Lauter Jubel des Volkes erhob sich. Die Witwe Kaiser Heinrichs Ii., Kunigunde, übergab dem Neugewählten die Reichskleinodien. Unter Absingen froher Lieder und geistlicher Psalmen ging es stromabwärts nach Mainz, wo die Krönung stattfand. „Und wäre Karl der Große mit dem Scepter leibhaftig wieder erschienen, so hätte das Volk nicht höher jubeln können". 4. Kcittd Heinrich Iv. attf hessischein Gebiete. Im Paläste zu Trebur hatte im Jahr 1053 Kaiser Heinrich Iii. die Reichsstände versammelt, um seinem Sohne Heinrich schon als Kind die Nachfolge zu übertragen. Des Kaisers Plan war, eine kaiserliche Erbmonarchie zu schaffen. Leider starb der Kaiser zu früh, und der unmündige Sohn war durch feine verfehlte Erziehung nicht imstande, auf dem vom Vater begonnenen Wege weiter zu arbeiten. Des Reiches Macht und Ansehen erhielt unter diesem deutschen Herrscher einen gefährlichen Stoß durch die unheilvollen Zerwürfnisse des Kaisers mit dem Papste und den Großen des Reiches. Seine hochfahrende Behandlung der Reichsstände zog ihm noch mehr Feinde in Sachsen und Thüringen zu. Diesem unklugen Herrscher gegenüber saß ans dem päpstlichen Stuhle der frühere Mönch Hildebrand als Gregor \ Ii. Derselbe wußte die Zwistigkeiten der deutschen Fürsten mit dem Kaiser zu benutzen, diese dem deutschen Könige noch mehr zu entfremden und das Papsttum über das Kaisertum zu stellen. Am 22. Februar 1076 hatte der Papst auf dem Konzil zu Rom über den deutschen König den Bann ausgesprochen. Im Herbste desselben Jahres kamen in Trebur die deutschen Fürsten aus allen Teilen des Reiches zusammen, um zu beraten, ob dem Papste das Recht zustehe, den Baun über Kaiser und König auszusprechen. Die meisten bejahten die Frage; nur wenige hielten noch zum Könige. Bei Oppenheim lagerte unterdessen das gebannte Reichsoberhaupt und wartete auf die Eut-fcheiduug. Als ihu einer nach dem andern von seinen Anhängern verließ, machte der König das Anerbieten, unter Zusicherung vou Titel und Einkünften auf den Thron zu verzichten. Auch dieses wurde dem Gebannten nicht bewilligt. Es wurde in Trebur beschlossen: „Der König
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