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1. Hessische Geschichte - S. 38

1897 - Gießen : Ricker
— 38 — zustande gekommen, nach dem Muster der Adels- und Rittergesellschaften, wie sie sich in der Wetterau und in Schwaben schon 1362 vereinigt hatten. An der Spitze dieser Adelsgesellschaften stand ein Hauptmann, der alljährlich gewählt wurde und dem die Mitglieder zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet waren. Zur Beratung gemeinsamer, gesellschaftlicher Angelegenheiten kamen die Genossen alljährlich an einem bestimmten Orte zusammen. Diese Zusammenkünfte hießen Kapitel. In der Regel führten die Mitglieder des Bundes ein bestimmtes Zeichen. Zweck dieser Rittergesellschaften war ursprünglich, wie der der Städtebünde, die Erhaltung des Friedens und des Rechtes. Auch Adelsgesellschaften vereinigten sich mit den Städten. Da aber diese Vereinigungen die Sache des Einzelnen zu der des Bundes machten und die Jnteresien der einzelnen Stände sehr oft verschieden waren, so konnten Zusammenstöße nicht ausbleiben, und Fürsten, Adel und Städte standen sich schroff gegenüber. Die Vermehrung der Bündnisse zog eine Vermehrung der Fehden nach sich. Jeder unbedeutende Streit des Einzelnen wurde Sache des Bundes, der die höchste gerichtliche Instanz war und stets zu Gunsten der Beteiligten entschied. Das Ansehen des Reiches litt natürlich sehr durch diese Vereinigungen. Karl Iv. sah sich veranlaßt, in der goldenen Bulle (1356) die Einigungen der Städte zu verbieten. Diese bestanden jedoch fort und neben ihnen erhoben sich „die Eidgenossen des Adels". Erst im 15. Jahrhundert, mit der wachsenden Landeshoheit der Fürsten und der veränderten Kriegsweise, war die Macht des Adels gebrochen. Durch den allgemeinen Landfrieden (1495) und die Einsetzung des Reichskammergerichts, welche jede Selbsthilfe mit der Reichsacht ahndete, war ein Reichsschutz gewonnen. Auch jener hessische adelige Geheimbnnd war ganz nach dem Geschmacke jener Zeit eingerichtet. An der Spitze des Bundes stand als Hauptmann Graf Otto von Ziegenhain. Das Bundeszeichen war ein Stern, gewählt aus dem Ziegenhainer Wappen, daher die Mitglieder „Sterner" hießen. Je nach dem Stande wurde ein goldener oder silberner Stern getragen, teils offen, teils versteckt auf der Brust. Zweck des Steruerbuudes war, wie der aller Rittergesellschaften, Schutz der Bundesglieder und denselben, wenn nötig, durch offene Fehde, zu erzwingen. Eine geringfügige Sache gab dem Bundeshanptmanne Anlaß zum Streite mit dem Landgrafen Hermann. Als dieser ans einer anderen Ursache ein Schloß bei Alsfeld belagerte, rückten die Sterner mit 1500 Rittern und Knechten herbei und zwangen den Landgrafen zum eiligen Rückzüge. Als der Landgraf vor der Stadt Hersfeld erschien, und von dem Abte Einlaß begehrte, zeigte ihm derselbe als Antwort den auf der Brust verborgenen Stern. Die treuen Bürger Hersfelds öffneten dem Landgrafen die Thore, und dadurch war derselbe vor den Sternern gerettet. Der Streit zwischen dem Bundeshanptmanne Grafen von Ziegenhain und dem Landgrafen spann sich immer heftiger fort, so daß dieser jenem 1372 die Fehde ankündigte.
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