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1. Hessische Geschichte - S. 39

1897 - Gießen : Ricker
— 39 — ßmrt Sternerbnnde gehörten damals mehr als 2000 Ritter und Knappen, darunter 350 Besitzer von Burgen. Der Landgraf beiaß auch 54 Burgen, davon 22 sich in den Städten befanden. Die Bürgerschaft der Städte stellte wohl eine geübte Wehrmannschaft; aber die Besatzung der einzelnen landgräflichen Burgen war sehr schwach. Nur wenig zuverlässige Bundesgenossen standen dem Landgrafen zur Seite; zu ihnen gehörten der Graf von Henneberg, der Herzog von Braunschweig-Grubenhagen und Einbeck, Graf Rupert von Nassau-Weilburg, sowie die Grafen von Solms. Diese letzteren wurden unterstützt von den drei Landgrafen Wilhelm, Friedrich und Balthasar von Thüringen und Markgrafen von Meißen. Auf der Versammlung der oberhessischen Städte zu Marburg gelobten dieselben, mit Gut und Blut ihrem Herren beizustehen. Es gelang dem Landgrafen, mit Hilfe der Städte °und 600 in Sold genommenen gewappneten Reitern die Besatzung der Burgen zu ergänzen. Doch der Feinde waren zu viel. Mit wechselndem Glücke wurde der Kamps jahrelang auf beiden Seiten geführt. Am meisten litt das platte Land von den furchtbaren Verwüstungen. Beide Teile sahen wohl ein, daß diese Greuel ihnen keinen Gewinn brachten. Im Jahre 1375 waren die Sterner zum letzten Male im Felde. Allmählich löste sich der Bund auf, so daß der Bundeshauptmann vereinsamte; einzelne Mitglieder des Bundes traten in andere Rittergesellschaften ein. \2. Die ersten Stadtschulen. Der Unterricht in den Kloster- und Domschulen erstreckte sich neben Religion auf Kirchengesang, Rechnen und das Verständnis des Lateinischen. Auf die Kenntnis der deutschen Sprache und ihre richtige Anwendung wurde kein Gewicht gelegt. Es waren mehr gelehrte Schulen, welche für den geistlichen Stand vorbereiteten. Diese Schulen konnten dem aufstrebenden Bürgertume nicht genügen. Es kam darauf an, daß Schulen errichtet würden, welche den Bedürfnissen des bürgerlichen Lebens Rechnung tragen sollten, in welchen dem Bürgerskinde zum Schreiben und Lesen und den Kenntnissen verholsen werden konnte, welche ihm als Grundlage für sein späteres Fortkommen dienen sollten. J£)as Verlangen nach Bildung im Bürgertume führte im 13. und 14. Jahrhundert zur Errichtung von (lateinischen) Stadtschulen, zuerst in den aufblühenden Städten Lübeck, Breslau und Hamburg. Die Städte suchten sich das Recht der Aufsicht über diese Schulen allmählich anzueignen, gerieten aber dadurch mit der Geistlichkeit in Streit, welche allein berechtigt zu sein glaubte, Schulen zu gründen und halten zu dürfen. In Städten, wo ein Domstift bestand, sah sich der Scholastikns unter den Domherren als obersten Lehrer an. Er führte die Oberaufsicht über die Stadtschulen, zog auch häufig einen Teil des Schulgeldes ein. In Städten, in welchen sich kein Scholastikns befand, ging das Patronat, d. i. das Recht, Stellen an Kirchen und Schulen zu vergeben, auf den Stadtrat oder Magistrat über, welcher die Aufsicht über die
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