Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Hessische Geschichte - S. 107

1897 - Gießen : Ricker
— 107 — aur Seite geistliche Würdenträger, das Domkapitel genannt. Der Verwaltungsbezirk des katholischen Landesbischofs heißt Diözese Der oberste Landesbischof (summus episcopus) der evangelischen Kirche des Großherzogtums ist der Großherzog. Dieser übt das Kirchenregiment aus durch die höchste kirchliche Verwaltungsbehörde, das Oberkonststormm. Unter demselben stehen die drei Superintendenten für die einzelnen Provinzen. Die Angelegenheiten der evangelischen Kirche im Groß-herzogtume regelt die Syuodalversassuug von 1874. Die Landes-syuode, d. i. die Vertretung der Kirchengemeinden, ist aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusammengesetzt. 2. volksaufstände im Jahre 1848 smfc Ein mehr als 30jähriger Friede hatte nach den welterschütternden deutschen Befreiungskämpfen Deutschland beglückt. Stadt und Land erhoben sich von den unheilvollen Folgen, Handel und Gewerbe blühten wieder, Künste und Wissenschaften wurden eifrig gepflegt, gemeinnützige Anstalten und Vereine bildeten sich; man hoffte, auf einer glücklichen Stufe der Kultur und des Fortschritts in Deutschland angelangt zu sein. Diese Hoffnung sollte sich bald als trügerisch erweisen. Eine neue französische Revolution hatte auch wieder nach Deutschland ihre Brandstoffe verbreitet. Unser Vaterland wurde durch eine Partei zügelloser Demagogen, welche schon seit 1814 wühlten und mit den Umsturzmännern in Frankreich, Spanien, Italien, Belgien und Polen in Verbindung standen, in verhängnisvolle Wirren gestürzt. Außerdem trug die Bundesregierung in Frankfurt, die so wenig verstand, nach den großen Opfern der Freiheitskriege den Wünschen der Nation gerecht zu werden, Schuld an dem Bürgerkriege, der im Jahre 1848 zum Ausbruch kam. Die revolutionären Ideen Frankreichs hatten in den angrenzenden Staaten: Pfalz, dem Großherzogtume Baden und den Rheinlanden Wurzel gefaßt. In Baden erhob man zuerst die Fahne des Aufruhrs. In Berlin kam es in der zweiten Märzwoche zu lärmenden Volksversammlungen, so daß das Militär einschreiten mußte, um die Volksmenge zu zerstreuen. Am 31. März tagte man in Frankfurt im Vorparlament. Der Bundestag, die Vertreter der einzelnen Regierungen, genehmigten die Beschlüsse des Vorparlaments, unter anderen auch die Freiheit der Presse. Man stimmte weiter zu, eine Nationalversammlung zu berufen, deren Abgeordnete von je 50000 Deutschen zu wählen seien. Zur Vorbereitung dieser Versammlung wählte das Vorparlament einen 50 er Ausschuß, der mit dem Bundestage beraten sollte. Da man in diesen Ausschuß keinen Anhänger der revolutionären Partei, die auch in dem Vorparlamente vertreten war, wählte, so verließen die Anführer Hecker und Struwe die Versammlung und machten den Versuch, ihre Ziele mit Waffengewalt zu erreichen. In Baden
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer