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1. Preußens Geschichte in Wort und Bild - S. 180

1879 - Hannover : Meyer
180 Bundes in Kraft. Nach derselben wurde Präsident des Bundes und Oberbefehlshaber über die gesummte Land- und Seemacht der König von Preußen, der berechtigt ist, den Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen desselben Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten einzugehen und Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Er hat das Recht, den Bundeskanzler zu er-nennen und die gesetzgebenden und berathenden Faktoren, Bundesrath und Reichstag, zu berufen. Jener setzt sich aus einer nach der Größe der einzelnen Staaten bemessenen Zahl von Bundesbevollmächtigten mit dem Rechte der Vorberathung und der Gesetzesiniliative zusammen; der aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgehende Reichstag hat die Rechte und Stellung der Volksvertretung eines konstitutionellen Staatswesens. Die Buudesgesetzgebung läßt die Fragen der inneren Verwaltung der Einzelstaaten, soweit sie hiermit nicht streiten, unberührt. Bundesgesetze gehen den Landesgesetzen voraus. Nachdem im Frühjahr 1868 neben dem Reichstag das Zollparlament zusammengetreten war, wurde schon am 4. Juni der Zollverein zwischen dem norddeutschen Bunde und Süddeutschland gegründet. Neue einheitliche Gesetze über Handel und Verkehr, eine neue Gewerbeordnung, ein allgemeines Strafgesetzbuch des norddeutschen Bundes, ein gemeinsames Heimatsrecht und manche andere wichtigen Gesetze und Einrichtungen wurden in den Jahren 1868 bis 1870 in's Leben gerufen. Während die Einheit des äußeren Verkehrs durch die ebenfalls in Preußens Hände gelegte Verwaltung des norddeutschen Post- und Telegraphenwesens gesichert wurde, wurde durch das geistige Zusammenarbeiten der Abgeordneten des Nordens und Südens im Zollparlament das Gefühl der Zusammengehörigkeit und die Sehnsucht nach engerer Vereinigung durch Entfernung der Mainlinie mächtig genährt und lebendig erhalten. § 38. 5der deulsch-fraiimscht Krieg 1870 — 1871. 1. Durch den Mutigen Staatsstreich vom 2. December 1852 hatte sich Napoleon, seit 1848 Präsident der Republik, zum Kaiser der Franzosen gemacht. Dadurch daß er Handel und Gewerbe hob und durch die äußere Politik der eitlen, stets nach Ruhm lüsternen, Nation schmeichelte, wußte er sich auf dem Throne zu erhalten. So demüthigte er im Krimkriege 1854 — 56 im Bunde mit England die russische Uebermacht, und, verbündet mit Emanuel von Sardinien, entriß er den Oesterreichern (1859) die Lombardei. Aber bereits seit der Mitte der sechziger Jahre begann das Glück sich von ihm zu wenden. Die Expedition nach Mexiko, wo Napoleon ein von Frankreich abhängiges Kaiserthum unter dem Erzherzog Ferdinand Maximilian von Oesterreich herstellen wollte, war ein verfehltes Unternehmen. Der unglückliche Erzherzog, feit April 1864 Kaiser von Mexiko, wurde von den mexikanischen Republikanern 1867 erschossen. Je kläglicher dieses Unternehmen verlausen war, um so mehr erhob sich der Unwille der republikanisch Gesinnten in Frankreich, die Frankreichs Ruhm durch Napoleon verdunkelt glaubten, namentlich seit
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