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1. Von Armin bis zu Otto dem Großen - S. 48

1892 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
f — 48 — Gefühl müsse man zu Hilfe kommen. Hatte doch Otto in rechter Bruderliebe schon vorher gedacht: „O Heinrich, du mein Bruder, was bist du mir so feinb !y/ Und diese Bruderliebe paßt auch zu der Frömmigkeit des Kaisers, mit der er die heilige Nacht begehen will. Ist das Vorstehende in der deutschen Stande durchgenommen, so müssen die Kinder in der Geschichtsstunde die Erzählung von Otto und seinem Bruder Heinrich wiederholen. Daran schließt sich 2 Wie Otto den Herzog Eberhard bestraft. Ziel: Die Überschrift. I. Auch diesmal geht man dem Erstaunen der Kinder über das Ziel nach: — Eberhard, der treue Freund des Vaters, der diesem erst die Königskrone zugewandt hatte, wird von dem Sohne bestraft! Auch hatte ja Eberhard in Aachen sich Otto" treu ergeben gezeigt!" Sollte Eberhard sich ein Vergehen haben zu schulden kommen mssen? Hätte nicht Otto in diesem Falle Nachsicht üben müssen? Wenn aber Otto immer Nachsicht übte! — Das durfte er auch nicht, da hätte sich niemand mehr gescheut, Unrecht zu thun. Auch das Unrecht, das die Herzöge sich zu schulden kommen ließen, mußte der König bestrafen, sonst hätte man gesagt: die kleinen Diebe hängt er aus, die großen läßt er laufen. Vielleicht dachte auch Eberhard, ich brauche nicht in allen Stücken dem König zu gehorchen, ohne mich wäre er gar nicht König, auch ist er so viel jünger und wird gewiß nicht vergessen, wie befreundet mir sein Vater war. Iia. Das Lesestück: „Wie Otto den Herzog Eberhard bestrafte." 1. Zur Besprechung würde etwa kommen: Warum hielten es die Sachsen für unwürdig, andern Stämmen zu dienen? — Weil ilir fcenoa Körnet war. „Trug Güter zu Lehn". — Der Ausdruck ist aus der Nibelungen-sage bekannt; es kann natürlich hier ebensowenig wie dort ausführlich über das Äehnswesen gesprochen werden. Zum Verständnis genügt: Brunina durfte die Güter wie eiaene benutzen, mußte aber dafür Eber-hard Gehorsam leisten. Überschrift: Eberhard bestraft seinen ungehorsamen Lehns-mann. ' 2rzur Besprechung: „Diesen Frevel." — Die Kinder werden vielleicht zunächst nur an die Grausamkeit der Bestrafung, an die Vernichtung der Burg und ihrer Bewohner denken; sie erkennen aber aus der Rechtfertigung der Angeklagten, daß Otto sie beschuldigt hat, sie hätten mit ihrem Zuge gegen Brüning „des Königs Majestät" angetastet. Der König kann nur meinen, Eberhard hätte den ungehorsamen Lehnsmann bei ihm verklagen und nicht selbst bestrafen sollen, er hätte damit in des Königs Richteramt
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