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1. Das Altertum - S. 47

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
47 - chonten (spter genannt Archon Epnymos, Jahresarchon). Das Amt Di Archonten. des Knigs wurde stark beschnitten und auf Kultus und Leitung des Areopags beschrnkt und so fortgesetzt im Knigsarchon (Archon Basiles); fr Zwecke der Kriegfhrung wurde eine dritte Archontenftelle (Archon Polemarchos) abgezweigt. Nachdem schon frher die lebenslngliche Amts-daner auf 10 Jahre verkrzt war, wurde sie 682 noch weiter auf 1 Jahr beschrnkt und die Zahl der Archonten zum Zweck der Rechtspflege um 6 Rechtssetzer oder Thesmotheten vermehrt, so da es fortan 9 Archon-ten gab. Die gewesenen adligen Archonten setzten den Areopg zusammen, Areopag. der die Oberaufsicht der den Staat und die Sitten und auerdem die Blutgerichtsbarkeit hatte. Er ernannte auch die Behrden, so da die aristokratische Klassenherrschaft ohne eine Revolution unumstlich war. Aristoteles.sagt darber in seinem Buch vom Staate der Athener": Wirtschaftliche Folgen. Die damalige Verfassung war durchaus ein Regiment weniger Bevor-zugter. Insbesondere muten, während der gesamte Grund und Boden des Landes sich in den Hnden weniger Besitzer befand, die Armen mit Weib und Kind den Reichen geradezu Frondienste leisten. Man nannte sie Hrige oder Sechstleute. Auf ein Sechstel nmlich belief sich ihr Anteil an dem Ertrage der Felder, die sie fr die Reichen bearbeiten muten. Fr die richtige Ablieferung der brigen fnf Sechstel Hafteten sie und ihre Kinder mit ihrem Seibe. Denn bis auf Solon, der der erste war, der sich des Volkes annahm, waren die Schuldner den Glubigern mit ihrer Person haftbar. Dieser Frondienst war fr das Volk das Drckendste und Bitterste an den Verfaffungszustnden, jedoch nicht der einzigste Grund zur Unzufriedenheit: es Hatte, wie man nicht anders sagen kann, berhaupt keine Rechte." Es kam hinzu, da damals in Athen die Geldwirtschaft entstand, was sr die wirtschaftlich Schwcheren mit groem Nachteile verbunden war; das Geld war noch knapp, aber die Zinsen waren hoch. Zudem waren die Adligen Richter in eigener Sache und willkrliche Ausleger uugeschrie-bener Gesetze. Die gegen 621 ausgeschriebene Gesetzgebung Drakons Drakon. befriedigte nicht wegen des noch aus alter Zeit stammenden auerordentlich 621 strengen oder blutigen" Strafrechtes. Die gleichzeitige Berfa ff ungs-nderung kam nur den Reichen zugute, da der schuldenfreie Grundbesitz das Ma der politischen Berechtigung bestimmen sollte. Die Stimmung des Volkes war der Tyrannis gnstig; gleichwohl scheiterte ein dahingehen-der Versuch des Adligen Kylon im Jahre 612. Kylon. Gegenber dem stets noch wachsenden Unwillen des Volkes konnte die Adelspartei nur durch rechtzeitige Nachgiebigkeit die Tyrannis ver-
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