1895 -
Dresden
: Bleyl & Kaemmerer
- Autor: Staude, Richard, Göpfert, Armin
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
— 69 —
Dritter Teil.
Wiewohl nun ich zu gering bin, Stücke (Vorschläge) vorzulegen, zu solchen greulichen Wesens Besserung dienlich, will ich doch das Lied aussingen und sagen, so viel mein Verstand vermag, was wohl geschehen könnte und sollte von weltlicher Gewalt oder allgemeinem Konzil
1. Zum ersten, daß ein jeglicher Fürst, Adel, Stadt ihren Unterthanen frischan verbiete, die Annaten gen Rom zu geben, und sie ganz abthue. Denn der 'i>apst hat den Pakt gebrochen und eine Räuberei aus den Annaten gemacht zu Schaden und Schanden gemeiner deutscher Ration. Er giebt sie seinen Freunden, verkauft sie für großes Geld und stiftet Ämter darauf. Darum hat er das Recht dazu verloren und Strafe verdient.
2. Zumandern. Dieweil der Papst mit seinen römischen Praktiken: Vorbehalt, Papstmonat, Pallien und dergleichen Büberei alle deutschen Stifte ohne Gewalt und Recht zu sich reißt und dieselben zu Rom Fremden, die nichts in deutschen Landen dafür thun, giebt und verkauft und damit aus den Bischöfen nur Ziffern und Ölgötzen macht, und daß es zuletzt dahingekommen ist, daß die Pfründen und Lehen nur groben, ungelehrten Eseln und Buben zu Rom durch lauter Geiz verkauft werden; fromme gelehrte Leute aber ihres Verdienstes und Kunst nichts genießen, dadurch das arme Volk deutscher Nation guter, gelehrter Prälaten ermangeln muß und verderben: so soll hier der christliche Adel sich gegen ihn setzen als wider einen gemeinen Feind und Zerstörer der Christenheit, um der armen Seelen Heil willen, die durch solche Tyrannei verderben müssen; soll setzen, gebieten und verordnen, daß hinfort kein Lehen mehr gen Rom gezogen, keins mehr darinnen erlangt werde aus keinerlei Weise, sondern wieder von der tyrannischen Gewalt herausgerückt, außen behalten und den ordentlichen Vorgesetzten ihr Recht und Amt wieder erstatten, um solche Lehen aufs beste wie sie mögen, in deutscher Nation verordnen.
3. Zum dritten, daß ein kaiserlich Gesetz ausgehe, keinen Bischofsmantel, auch keine Bestätigung irgend eines höheren Amtes fortan aus Rom zu holen, wndern daß man die Ordnung des allerheiligsten und berühmtesten Konzils von Ntcäct wieder aufrichte, darinnen gesetzt ist, daß ein Bischof von den andern zwei nächsten oder von dem Erzbischof bestätigt werden soll.
Wem kann man schuld geben, daß keine Zucht, *) keine Strafe, kein Regiment, keine Ordnung in der Christenheit ist, denn dem Papst? Der durch solche seine eigene vermessene Gewalt allen Prälaten **) die Hand zuschließt, die Ruten nimmt und allen Unterthanen die Hand austhut und Freiheit giebt oder verkauft.
4. Zum vierten, daß verordnet werde, daß keine weltliche Sache gen Rom gezogen werde, sondern dieselben alle der weltlichen Gewalt gelassen werden. ;Enn des Papstes Amt soll sein, daß er der Allergelehrteste in der Schrift und der betreffen ^ ®0c^en regiere, die den Glauben und heiliges Leben der Christen
•n,- Gewalt soll geistliches Gut regieren, wie das die Vernunft lehrt;
geistliche^ jut aber ist nicht Geld noch leibliches Ding, sondern Glaube und gute Lerke. Doch möchte mau gönnen, daß Sachen, die da Lehen oder Psrüude betreffen^ vor Bischöfen oder Erzbischöfen gehandelt würden.
m ö' Suni fünften. Daß kein Vorbehalt mehr gelte, und daß kein Lehen mehr zu Rem behaftet * ) werde, es sterbe der Besitzer, es sei Hader darob oder sei eines Kardinals oder Papstes Gesinde. Zuvor aber ist der lügenhafte Vorbehalt des Herzens unleidlich, dadurch die Christenheit so lästerlich und öffentlich zu Schmach und Spott gesetzt wird, daß ihr Oberster mit öffentlichen Lügen handelt und um de^ verfluchten Gutes willen jedermann unverschämt betrügt und narrt.
7. Zum siebenten. Daß der römische Stuhl die Ämter abthue, das Gewürm und Geschwürm zu Rom verringere, auf daß des Papstes Gesinde von des
Bischofs, b,ete 9eifth*e Stfuen u"d Klöster von der Gewalt des
**) Höhere Geistliche.
**”) In Beschlag genommen.