1898 -
- Autor: Göpfert, Armin, Staude, Richard
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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Gewerbeschutz^, Landesschutz, Wohlstand) mit andern Maßnahmen, die bekannt sind: Rechtsschutz (Ludwig der Eiserne, Otto der Große, Rudolf von Habsburg), Bildung, Seelenheil (Karl der Große) und mit dem, was von unseren Einrichtungen hierher gehört: z. B. Quarantäne (Gesundheit).
3. Für Gesundheit (wofür früher wenig oder nichts geschah), Bildung, Seelenheil, Wohlstand sind aber auch noch andere Kräfte thätig. — Die Gemeinden (Stadt und Land): Anlage von Brunnen, Schulen zc. und Einzelpersonen (Herr von Eichel in Eisenach).
4. D i e kolonialen Bestrebungen Friedrich Wilhelms — unsere Kolonien.
5. Wir haben zwei Meinungen kennen gelernt über die Aufgabe desfürsten, des Staates. — Staatshülfe zur Unterstützung einzelner, ganzer Industriezweige, wenn ohne diese Hülfe der einzelne, die Landwirtschaft, das Handwerk, die Industrie, der Handel nicht gedeihen kann, — Verweigerung dieser Hülfe, da dadurch nur ein Teil der Unterthanen unterstützt wird, die andern vielleicht gar geschädigt werden (schlechtere, teuerere Waren) und Verweisen auf die eigne Kraft, die Selbsthülfe, wer nicht tüchtig genug ist, mag untergehen, nur Schutz und Recht hat der Staatsbürger zu verlangen (Manchestertheorie). Bei Befolgung der letzteren Ansicht werden aber Landwirtschaft, Industrie und Handel oft gar nicht bestehen können, was doch wieder für den ganzen Staat nötig ist, und dem an Gelb und Klugheit Ärmeren wirb die Daseinsberechtigung abgesprochen.
Iy. Systematische Zusammenstellung.
Der Staat (vgl. Dörpfelb, Repetitorium, S. 46).
1. Zweck: a) Hauptaufgaben, allein: Lanbesschutz, Rechts-
schutz.
b) Mitsorge für: W o h l ft a n b (Lanbwirtschaft, Jn-buftrie, Handel), Gefunbheit, Bildung, Seelenheil.
2. Vorstanb: Die Staatsregierung — der Landes-
herr (Präsident) mit seinen Ministern.
Arbeiten: 1. Verwaltung.
2. Gesetzgebung mit der Volksvertretung.
3. Leistungen der Mitglieder:
Steuern: a) direkte;
b) indirekte.
Y. Anwendung.
Nachweis, daß das Erbreich den angegebenen Staatszweck besser erfüllen kann, als das Wahlreich (vgl. die Präparation zu Heinrich Iv.)