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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 51

1898 -
— 51 — vom König monopolisiert, natürlich handelte es sich hier nicht um Anpflanzung des Kaffeebaums, sondern nur um Ankauf, Brennen und Verkauf. Wollte denn der König mit dem Tabaks- und Kaffeebandel Geschäfte machen und reich werden? — Gewiß nicht. Das Geld, das dadurch einkam, verwendete er zum Besten des Landes, und die Unterthanen brauchten um so viel weniger Steuern zu bezahlen. Diese Art, Geld zu den Staatszwecken zu erhalten, gefiel Friedrich überhaupt besser, als die direkte Besteuerung. — Darum finden wir auck unter seiner Regierung, wie bei dem großen Kurfürsten, die Accise (Lesestück „Friedrichs Gedanken über Gewerbe und Handel"). Welches waren also die Einnahmen Friedrichs des Großen? — Accise (Verbrauchssteuer), Monopole und Zölle (Hanbelssteuer). Überschrift: Die Einnahmen Friedrichs des Großen. Ulb. Vertiefende Betrachtung. Doch nicht jedermann war damals mit der Art dieser Einnahmen zufrieden, vor allem nicht mit den Monopolen. — Gründe dagegen: viele Hunderte von Familien konnten z. B. von dem Gewinn, den beim Monopol der Staat macht, leben, der Staat darf den Unterthanen das Brot nicht wegnehmen, der Staat darf keine Geschäfte machen wollen, das ist Sache der Kaufleute. Gründe dafür: der Gewinn, den im andern Fall einzelne machen, kommt der Gesamtheit zu gut, die nun weniger Steuern zu bezahlen braucht; auch bei dem Monopol wird vielen Familien Verdienst gegeben, denn es sind dabei viele Beamte nötig. 5. Ein Staat kann nicht bestehen ohne Rechtsschutz. — Ludwig der Eiserne, Otto der Große, Rudolf von Habsburg Die Gerechtigkeitsliebe Friedrichs des Großen (bekannt durch die früher behandelte Geschichte ..König Friedrich und sein Nachbar") läßt erwarten, daß er sich der Rechtspflege ebenso annahm wie der andern Zweige der Staatsverwaltung. Die Kabinettsordre von 8. April 1750 wird durchgenommen. Zur Besprechung: 1. Friedrich ändert das Urteil eines Richters. 2. Er belehrt den Richter, daß jedes Vergehen je nach den begleitenden Umständen, das eine Mal milder, das andere Mal strenger zu beurteilen und demgemäß zu bestrafen sei. Gab es damals noch kein Gesetzbuch, werden die Schüler fragen, worin der Richter nachschlagen konnte? — In der Weise wie jetzt nicht. Aber Friedrich suchte auch hier abzuhelfen. Die Stücke aus der „K a m m e r g e r i ch t s - O r d n u n g werden besprochen. «. Bisher dauerten also die Prozesse länger — viele Jahre lang, Richter und Advokaten benutzten sie, um sich zu bereichern. In Pommern wurden damals in acht Monaten 2400 alte Prozesse abgethan. 4*
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