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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 92

1898 -
— 92 — wie viele Kräfte wurden dadurch zum Besten des Staates, also der Gesamtheit, freigemacht und losgebunden (der Edelmann durfte von jetzt an arbeiten, der talentvolle Mann aus dem Bauernstand vermochte dahin zu kommen, wo er seine Gaben verwerten konnte). Warum erst mit Martini 1810? — Es sollte zu allen Umänderungen Zeit gegeben werden. Zusammenfassung: Wie die Leibeigenschaft und die Standes unter schiede in Preußen aufgehoben werden. Zn 2. Der Minister, der dem König bei seinem Umgestaltungswerk alle Kräfte zur Verfügung stellte, war der Freiherr vom Stein, der für das Wichtigste hielt „die Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinnes, die Benutzung der schlafenden oder falsch geleiteten Kräfte und der zerstreut liegenden Kenntnisse, den Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Absichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre," von dem das Wort stammt: „Soll die Nation veredelt werden, so muß man dem unterdrückten Teil derselben Freiheit, Selbständigkeit und Eigentum geben und ihm den Schutz der Gesetze angedeihen lassen." — Diese Gedanken stimmten mit den Gedanken des Königs überein und darum war Stein der geeignete zur Durchführung der Umgestaltung. Dazu gehört aber doch noch mehr. — Tüchtigkeit, Kenntnisse, Thatkraft, guter Charakter; das alles wird wohl Stein, nach seinen Aussprüchen zu urteilen, ebenfalls besessen haben (Bestätigung und wenn erforderlich weitere Ausführung durch den Lehrer). Zusammenfassung: Der Staats min ist er Freiherr vom Stein. Zu 1. und 2. Der Freiherr vom Stein hat nicht nur das Gesetz vom 9. Oktober dem König zur Unterschrift vorgelegt, sondern auch andere Gesetze. Worauf bezog sich jenes Gesetz? — Auf die Aushebung der ^L-tandesunterschiede und vor allem der Leibeigenschaft, also auf ländliche Verhältnisse. Andere Gesetze werden die städtischen Verhältnisse geregelt haben. Am 19. November 1808 erschien die „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie". Wie werden denn unsere Städte und überhaupt Gemeinden verwaltet? — Vom Bürgermeister und seinen Beamten, z. B. dem Kämmerer, (Magistrat), und vom Gemeinderat (Stadtverordneten). Beide Behörden werden von der Bürgerschaft auf eine Reihe von Jahren gewählt. Der Bürgermeister erhält Gehalt, das Amt eines Gemeinderats ist ein Ehrenamt. Der Magistrat ist die ausführende Behörde, der Gemeinderat die beschließende (erläuternde Beispiele); im Gemeinderat sind die Arbeiten verteilt: Finanz-, Schul-, Bau-, Armenausschuß rc. Jede Gemeinde ist also eine Art Republik, nur daß der Staat, der Fürst mit seinen Ministern, die Oberaufsicht führt, z. B. den gewählten Bürgermeister zu bestätigen hat.
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