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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 140

1898 -
— 140 — 2. Die Entwicklung Preußens — die Entwicklung Frankreichs — die Ansichten Metternichs. — Schon bei der Besprechung der französischen Revolution sahen wir, daß die Umänderung und Verbesserung der menschlichen Dinge in allmählicher Entwicklung geschehen muß, so wie in Preußen vom großen Kurfürsten an, wenn auch mit Unterbrechungen, bis 1807, sonst kann das Volk in seinem vergeblichen Streben nach Änberung der Verhältnisse auf den Abweg der Revolution kommen, und dann geschieht die Entwicklung ruckweise, unter großen Stürmen und vielen Irrwegen (1793, 1794, Napoleon). Metternich aber glaubte, das Volksleben könne stillstehen bei dem Grundsätze: Sache des Volkes ist es zu gehorchen, das Herrschen gebührt dem Fürsten allein. Dabei würden sich Fürst und Volk am wohlsten be-fittben. Die es aber ctnbers haben wollten, seien unnütze Freiheitsschwärmer und Volksverführer, die man mit allen Mitteln bekämpfen und beseitigen müsse. Über biefe Ansicht verlor Metternich freilich in unrühmlicher Weise seine herrschenbe Stellung, so daß er vielleicht nunmehr wenn auch zu spät einsah, welch verkehrtem Glauben er gehuldigt habe. 3. Vergleich zwischen unumschränkter und beschränkter Monarchie. — Vorteile und Nachteile beiber Staatsformen unter Verwertung der früheren Besprechungen (beim großen Kurfürsten, Sub-wig Xiv., Stein). „Die Willkür, welche selbst in den Hänben eines wahrhaft großen Regenten (ba keiner allwissenb ist) eine Gefahr ist für ihn und sein Land, wirb zu einem öffentlichen Unglück bei einem tyrannischen, noch mehr bei einem schwachen Regenten, der sich von Schurken mißbrauchen läßt. Unter dem einen wie dem anbetn besteht der eigentliche Fluch barin, daß die offenfunbige Straflosigkeit der Willkür und des Unrechts die Beamten zu Gewohnheitsverbrechern und alle Nichtbeamten zu Feinben des Staats und feiner Drbnung macht. Mit einem Wort, die Einschränkung des Rechts der Willkür raubt dem Inhaber der Staatsgewalt nichts weiter als die Versuchung, durch Mißbrauch seiner Allgewalt sich selbst zu schaben; sie ist folglich keine Schwächung, fonbern eine Stärkung, keine Verstümmelung, fonbern eine Hebung wahren Fürstenrechts" (Oncken). It. Systematische Zusammenstellung. 1. 1815—1848 deutsche Verfassungsfrage: der Xiii. Artikel der Bunbesakte; Karl August, Großherzog von Sachsen-Weimar; Unzusriebenheit im übrigen Deutschland; Kluft zwischen Fürsten und Unterthanen; Fürst Metternich; Demagogenhetze. 1848 französische Revolution; Revolution in Baden, Wien, Berlin zc. Preßfreiheit, Schwurgerichte, ein beutfches Parlament; Nationalversammlung in Frankfurt a. M.; vergebliches Tagen und Reben. Späterhin Erteilung von Verfassungen, Volksvertretungen.
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