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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 194

1898 -
— 194 — die das Nibelungenlieb barstellt, in der ein Morb den Unbeteiligten Unrecht erscheint; an die Zeit der Zerstörung des thüringischen Königreichs, tn der der Bruder nicht vor dem Bruder sicher war' an dre Völkerwanderung, als man Unrecht und Gewaltthat nicht scheute-an bte Unsicherheit in den Tagen Ottos des Großen, als sogar einer ftmer Herzoge eine Burg den Flammen preis gab und alle ihre Bewohner tötete; an die eigentümlichen Rechtsgebräuche jener Zeit: Hnnde-iragen, zweihundert Jahre später Ziehen eines Pflugs, Gottesurteile :c.; an bte Unklarheit über die Rechtsverhältnisse zwischen Herrn und Unter-' thauen zur Zeit Heinrichs Iv. und Barbarossas; an das Raubritter-wesen. das nur abgestellt würde, wenn ein kräftiger Fürst, wie Rubols von Habsburg, sich der Sache annahm; an die Rechtlosigkeit der Bauern tn der Reformationszeit und weiterhin. Die breifeig schrecklichen Kriegsjahre geben auch hier das traurigste Bilb. Eine wesentliche Änberung erfährt die Rechtspflege erst durch Fnednch den Großen, der die Folter abschafft, der nicht dem Herkommen sondern verständiger Beurteilung und Abwägung der Umstänbe die Entscheidung zuweist, der die Prozesse abzukürzen sucht, dem Rechte seinen Laus lassen will, einen tüchtigen Richterstanb schafft und ein Gesetzbuch. Die französische Revolution sobann beseitigt die Ungleichheit vor Gericht nicht nur in Frankreich, sondern überall, wohin der neue Geist drinat (Königreich Westfalen 2c.). Jetzt kann jeder vor Gericht zu seinem Recht gelangen. Wir haben Schöffen- und Schwurgerichte, die schon 1848 vom Volke erstrebt wurden. Vor Gericht soll kein Ansehen der Person gelten. Durch Gesetze sind alle Verhältnisse im Staate geregelt, so daß der Streit verhütet und das Recht geschützt wird (Ausführung!). Sprecht euch aus über d i e Entwicklung des Rechtsschutzes. — Je weiter wir in der Geschichte unseres Volkes zurückgehen, desto unvollkommener erscheint der Rechtsschutz, desto mehr gilt der Satz: Gewalt geht vor Recht, desto mehr entscheidet die Willkür des Richters, desto mangelhafter sind die Rechtsgebräuche (Nachweis); je näher wir unserer Zeit kommen, desto gesicherter wird die Rechtspflege. So finden wir es auch in der biblischen Geschichte, und so wird es bei allen Völkern sein; nur daß der Fortschritt wohl überall durch Zeiten des Rückschritts unterbrochen wird, wie durch die Zeit des dreißigjährigen Kriegs, der freilich auch wieder den Fortschritt beförderte (Erkenntnis). Wohlstand. Auch wenn wir an Lanbwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr denken, sehen wir, daß anfänglich der Mensch auf sich selbst und seine Unvollkommenheit gestellt war (Nachweis: Robinson-, Patriarchenzeit), daß man aber auch hier fortschritt (Königszeit: Tempelbau, Handel Salomos 2c.) Bei den alten Deutschen galten eigentlich nur Jagb und Krieg als des Mannes werte Beschäftigungen, höchstens noch das Schmiedehand-
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