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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 58

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 58 — munburen in dem Gebiete, das sich von der Elbe bis an den Thüringer Walb erstreckt. Zwischen Elbe und Spree saßen die Semnonen, im äußersten Osten und in Schlesien die silingischen Wanbalen. Schon Cäsar erwähnt die Hermnnburen, freilich nennt er sie mit ihrem Gattungsnamen Sweben. Die Hermnnburen (b. H. die großen, mächtigen Dnren; ermin — groß; Dnren beutet man als die Tapfern und Starken) müssen sich wenigstens einige Jahrhunberte vor Christi Geburt zu einem Stamme zusammengeschlossen haben. Kurz vor Christi Geburt wirb der Name Hermunduren zum erstenmal erwähnt. Ein hermunburischer Schwarm warb von Römern in der Maingegenb ansässig gemacht. Schon früher scheinen sich die Markomannen von den Hermnnburen abgesplittert zu haben. In dem Kriege Marbobs gegen Armin (im Jahre 17 n. Chr.) stauben die Hermnnburen auch auf der Seite der Markomannen. Im Jahre 58 n. Chr. besiegten sie die Kütten und behaupteten so die Salzunger Quellen. Zu Lebzeiten des Tazitus waren sie den Römern eng befreunbet und trieben lebhaften Handel nach ©üben. Sie rückten auch immer weiter nach Süben vor und nahmen das Laub bis zur Donau ein. Die Semnonen verließen um 250 ihre Sitze zwischen Elbe und Spree und brangen nach der oberen Donau vor, wo sie mit den Hermnnburen verschmolzen und den Stamm der Alamannen bitbeten. Ihnen folgten ihre einstigen Nachbarn, die Burgunbionen und die silingischen Wanbalen. So ist ungefähr von 200—300 Sachsen die große Durchzugsstraße für die innere germanische Völkerwanberung. Zwischen dem Elstergebirge und dem Frankenwalbe brangen die germanischen Völkerwogen in Bayern ein. Jebensalls blieben einzelne Reste der alten Bevölkerung zurück und das alte Hermunburenlanb nannte man bei den Römern Duren-heim (Teuriochaimai) wie Böhmen Bojerheim (Bainochaimai, Bojoheim). In das stark gelichtete Laub rückten zwei germanische Stämme ein, nämlich die Warnen (ober Weriner) aus Ostgermanien und die Angeln aus Jütlanb. Das thüringische Gesetzbuch heißt daher das Gesetz der Angeln und Weriner. Diese beiben Stämme würden nach dem alten Durenlanbe Düringer (so schrieb man noch bis 1815) genannt; im 5. Jahrhundert wirb er in den Quellen zuerst genannt. Doch haben diese Thüringer (nämlich die verschmolzenen Angeln, Warnen und Hermunburenreste) nur das westliche Sachsen innegehabt. Sie bifbeten eine Zeit lang ein mächtiges Reich, das von der Elbe bis an die Fulba und vom Harz bis an die Donau reichte, würden aber 531 von den vereinigten Franken und Sachsen bei Burgscheibungen an der Unstrut geschlagen. Hermanfriebs Reich warb zertrümmert; der nörbliche Teil siel den Sachsen, der fübliche den Franken zur Beute; nur der mittlere bewahrte eine gewisse Selb-stänbigkeit und bamit den Namen Thüringen. Auch die östlichen
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