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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 81

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 81 — wandelten sich in Klöster, die dritte blieb als Pleißenburg landesherrliche Feste. Im Jahre 1221 ereilte ihn der Tod. Seine Feinde hatten ihn von Jugend auf bedrängt, aber doch nicht übermocht. Das wettinische Erbe hatte er in widrigen Zeiten sicher gewahrt und wieder vereinigt. Die Wettiner als Markgrafen von Meitzen und Landgrafen von Thüringen. I. Heinrich der Erlauchte (1221 — 1288). 1. Wie Heinrich der Erlauchte sein Land vergrößerte. a) Die Erwerbung des Pleißnerlandes. Dietrich der Bedrängte hinterließ als Nachfolger nur einen fünfjährigen; Sohn namens Heinrich. Während seiner Minderjährigkeit führte sein Oheim der Landgraf Ludwig der Heilige von Thüringen die Vormundschaft und Regentschaft. Heinrich, der in der Folge der Erlauchte genannt ward, ergriff sehr früh selbst die Zügel der Regierung und erwarb sich auf einem Kreuzzuge gegen die heidnischen Preußen seine ersten Sporen. Er zerstörte mehrere ihrer Burgen und erbaute Elbing. Von Vorteil war für ihn und die Wettiner überhaupt, daß er in enge Beziehung zu Kaiser Friedrich Ii. trat, mit dessen Tochter Margarete er seinen Sohn Albrecht verlobte. Statt der zugesicherten Mitgift überließ der Kaiser aus Geldmangel dem Markgrafen das Pleißner-land, das vordem kaiserlich war und von Reichsvögten verwaltet wurde. Zu diesem schönen Lande gehörte die reiche Altenburger Pflege, außerdem die Städte und Schlösser Frohburg, Colditz, Leis-mg, Werdau, Crimmitschau, Waldenburg, Zwickau und Chemnitz. Von Böhmen erwarb er Sayda und Purscheusteiu. b) Die Erwerbung von Thüringen. Am wichtigsten war jedoch die Erwerbung von Thüringen. Über Thüringen herrschte ein Landgraf mit herzoglicher Gewalt. Er bot die Lehensleute zum Kampfe auf, besaß das Zoll- und Münzrecht und übte auf dem, großen Landding die oberste Gerichtsbarkeit nach sächsischem Rechte ja, er gebot sogar über verschiedene Grafen, welche vom Reiche belehnt waren. So hatte der Landgraf von Thüringen im Laufe der Zeit seine Macht bedeutend erweitert, während die Königsmacht gesunken war. Ursprünglich hatte der König noch einen sächsischen Pfalzgrafen im Lande gehabt, der die königlichen Güter, Zölle usw. verwaltete. Aber auch die Pfalzgrafschaft wurde im Lauf der Zeit Franke, Sächsische Geschichte. 2. Aufl. g
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