Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 124

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 124 — lutherische Reichsstände die Eintrachtsschrift an, aber der Zwiespalt zwischen Lutheranern und Kalvinisten verschärfte sich dadurch nur noch mehr, und das gereichte nur der katholisch-jesuitischen Gegenreformation zum Vorteile. Die Konkordienformel bildet das sechste und letzte symbolische Buch der evangelischen Kirche. 3. Vater August als Weiser Gesetzgeber seines Landes. So groß sein Bruder Moritz als Kriegsheld war, so groß war Vater August als Friedensherrscher. Vor allem lag ihm daran, dem Lande eine festere Ordnung zu verschaffen. Darum gab er ihm eine Menge Gesetze. Er hat mehr Gesetze und Verordnungen erlassen als ein Fürst vor und nach ihm. Die Verwaltung Sachsens erhielt bestimmte Formen. Die Stünde bekamen ihre gewissen Rechte und übten durch ihr Obersteuerkollegium großen Einfluß auf die Verwaltung der Steuern aus. Es gab seitdem drei Stände. Den ersten Stand bildeten die Prälaten, Grafen und Herren; den zweiten die Ritter und den dritten die Städte, während das Landvolk nnvertreten blieb. Neben den Ständen gab es die kurfürstliche Kammerverwaltung für die Domänen mit einem Kammermeister an der Spitze. Ein neues Gesetzbuch erließ er 1572, das sogenannte sächsische Recht (die Konstitutionen). Wie seine Vorgänger gab er Vorschriften gegen übertriebenen Kleideraufwand, Spiel und Gelage sowie gegen Bettelei und die Zigeuner, welche allerlei abscheuliche Gotteslästerung und Zauberei treiben sollten. Er gab jedoch nicht bloß Gesetze, sondern drang auch darauf, daß diese streng innegehalten wurden. Wehe dem nachlässigen Beamten, der seine Pflicht nicht pünktlich erfüllte! Der unermüdliche Kurfürst kam oft unverhofft und spähte mit feinen klugen Augen überall hin und strafte streng, wenn er etwas Strafwürdiges entdeckte. 4. Vater August als kluger Staats- und Volkswirt seines Landes. Wie als Gesetzgeber, so leistete er auch als Staats- und Volkswirt Vorzügliches, ja, man muß ihn als ersten deutschen Staats- und Volkswirt seiner Zeit rühmen. Die bedeutende Schuldenlast, die fein kriegslustiger Bruder Moritz hinterlassen hatte, tilgte er durch feine Sparsamkeit sehr bald, ja, er machte fortwährend infolge feiner streng geordneten Staatshaushaltung namhafte Überschüsse und sammelte so einen großen Barbestand. Dieses Wachstum des Staatsvermögens und der Staatseinkünfte verdankte er vor allen Dingen feiner Fürsorge für feine Kammergüter. Diese vermehrte er planmäßig und unablässig durch große Ankäufe (Oftra bei Dresden u. a.) und überwachte in Gemeinschaft mit Mutter Anna, die ihn in der Hebung der Volkswohlfahrt getreulich und verständnisvoll unterstützte, deren
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer