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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 132

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 132 — dm Besitz der Wettiner gelangt, nachdem sie schon Konrad von Wettin einmal (1136 und 1144) erworben hatte. Eigentümlicherweise erfolgte der Verlust und der nachmalige Erwerb aus gleichen Gründen, sie wurden nämlich von den Wettinern an Brandenburg verpfändet, und durch Verpfändung gelangten sie wiederum an die Wettiner. So machte gleichsam Johann Georg wieder gut, was Diezmann und Friedrich der Freidige einst aus Not dahingegeben hatten. 2. Warum Johann Georg!, mißtrauisch gegen den Kaiser wurde. Ferdinand Ii., der Zögling der Jesuiten, war kein Freund von Geradheit, Offenheit und Ehrlichkeit. Es kam ihm auf keinen Wortbruch und keine Tücke an, wenn er nur damit sein Ziel erreichte. So hatte er dem Kurfürsten versprochen, die Evangelischen nicht zu bedrücken, aber dennoch verübte Ferdinand die größten Bedrückungen, obgleich sich Johann Georg mehrfach darüber beschwerte. So widersprach Johann Georg auch der Ächtung Friedrichs, sowie der Erhebung Maximilians in den Kurfürstenstand und mancher anderer Gewaltmaßregel des herrfchfüchtigen Kaisers; aber dieser wußte den nachgiebigen Kurfürsten immer wieder zu beschwichtigen und verlieh ihm z. B. zur Beruhigung einige Titel, wie z. B. Durchlauchtig statt Gnaden und Euer Liebden statt Deine Liebden, sowie die Anwartschaft auf einige Gebiete (Grafschaft Hanau, Schwarzburg usw.). Ferdinand wollte eben den sorglosen Kurfürsten so lange hinhalten, bis ihm ganz Deutschland ohnmächtig auf Gnade und Ungnade zu Füßen lag, denn dann mußte sich auch der „Meißner" ohne Gnade und Erbarmen unter seinen Willen beugen. Je mehr aber der Kaiser mit seinen ehrgeizigen und herrschsüchtigen Plänen heraustrat und ohne Scheu die Rechte der Reichsfürsten verletzte, je mehr er auch den Kurfürsten von Sachsen willkürlich behandelte, desto mehr schwand dessen Vertrauen zu des Kaisers Treue. Langsam wandte er sich von diesem ab und suchte nun wieder das beinahe völlig verscherzte Zutrauen seiner Glaubensgenossen zu erlangen, indem er in Leipzig von seinen vornehmsten Theologen eine notwendige Verteidigung der evangelischen Kurfürsten und Stände des heiligen römischen Reiches ausarbeiten ließ, ja, er erklärte selbst, daß man bisher sie in ihrer Glaubensfreiheit antaste und sie da angreife, wo keine Geduld am Platze sei. Leider hatte er schon zu lange mit dem gewalttätigen Vorgehen des Kaisers und der Liga Nachsicht geübt. Darum machten seine Worte auch keinen Eindruck, zumal man wußte, daß er es doch nur bei Erklärungen bewenden lasse. Da kam das Wiederherstellungsgesetz (Restitutionsedikt) im Jahre 1629. Zwar hatte Ferdinand Ii. ausdrücklich erklärt, daß Kursachsen davon ausgenommen sei, aber selbst Johann Georg I. merkte nun doch, daß er auf die Dauer dem Kaiser und den Jesuiten nicht trauen könne, daß auch Sachsen früher oder
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