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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 142

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 142 — Güter für verlustig erklärt und mußte alle Geschütze und Waffen abliefern. Bautzen übergab allein 150 Donnerbüchsen und Zittau 80 Wagen voll Waffen. Dazu verloren sie ihre Gerichtsbarkeit über das flache Land und damit ihr Handelsvorrecht, die Quelle ihres Reichtums. Zwar gewannen die größeren Städte ihre Rechte zum Teil wieder und auch die Güter kauften sie zurück, doch war die frühere Macht des Sechsstädtebundes gebrochen, obgleich er sich bis in unser Jahrhundert (1814) erhielt. Er bildete den einen Stand auf dem Landtage. Bei der Vereinigung mit Sachsen blieben die Lausitzen noch böhmische Lehen und der König von Böhmen behielt sogar das Heimfallsrecht, sobald der albertinische Mannesstamm aus-stürbe. So stand die Lausitz mit Sachsen nur in Personalunion, während die Lausitz ihre eigene Verfassung und ihre alten Rechte behielt. Erst seit der Einführung der Verfassung vom Jahre 1831 ist vieles im Lause der Zeit geändert worden; trotzdem besitzt noch heute die Lausitz ihre eigenen Provinziallandtage, aus denen der Standesherr auf Königsbrück den Vorsitz führt, eine eigene Landständische Bank zu Bautzen, einen Vierstädtebund und andere Eigentümlichkeiten. Vi. Johann Georg Ii., Iii. und Iy. l. Johann Georg Ii. und seine Stellung zu den Reichsangelegenheiten. Johann Georg I. hatte leider 1652 sein Land geteilt. Zwar erhielt der Kurprinz Johann Georg Ii. (1656—80) den Hauptteil, aber für feine jüngeren Söhne stiftete der Vater drei selbständige Fürstentümer unter der Hoheit des Kurfürsten. Es waren dies Sachsen-Weißenfels, welches Nordthüringen und Querfurt umfaßte und bis 1746 bestand, Sachsen-Merseburg, welches außer Merseburg noch die Niederlausitz umfaßte und bis 1738 sich erhielt, und Sachfen-Zeitz mit dem Neustädter und Vogtländischen Kreise, welches bis 1718 währte. Diese Erbteilung hatte mannigfache Streitigkeiten im Gefolge, welche freilich mit der Zeit geschlichtet wurden. Große Aufgaben stellte die Zeit an Johann Georg Ii., aber er war denen durchaus nicht gewachsen. Zuerst schloß er sich eng an das Kaiserhaus an und unterstützte es gegen die Franzosen und die Türken. Dann ließ er sich einmal von Frankreich bestechen, kämpfte aber im zweiten Raubkriege (1672—1679) wiederum gegen Frankreich. Nach dem Frieden von Nymwegen (1678) verband er sich mit dem Kaiser gegen den großen Kurfürsten von Brandenburg und zwang so diesen echt deutschen Helden mit, das eroberte schwedische Vorpommern wieder herauszugeben. Dann schloß er mit Ludwig Xiy. ein förmliches Bündnis. Diese Schaukelpolitik gereichte ihm nicht zum Segen.
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