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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 186

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 186 — anstellten (Untergöltzsch), Heilstätten für Lungenkranke (Albertsberg bei Auerbach usw.), Besserungs- und Arbeitshäuser errichten und bestehende bedeutend erweitern. Dies ist auch nötig, da in Sachsen die Zahl der Irrsinnigen infolge des harten Erwerbskampfes recht hoch ist. Die Gesundheitspflege suchte die Regierung auch sonst zu sördern durch Trichinen- und Fleisch- und Viehbeschau, sowie durch die Anstellung von Bezirksärzten und Bezirkstierürzten. An diesem allgemeinen Aufschwünge nahmen die Arbeiter ebenfalls Anteil und sie erfreuten sich deshalb oft bedeutender Lohnerhöhungen. Dennoch fand die staatsfeindliche Sozialdemokratie gerade in der sächsischen Arbeiterschaft viel Anhänger. Infolgedessen ward 1896 das Wahlgesetz abgeändert. Anstatt der direkten Wahl ward die indirekte eingeführt und sie mit dem Dreiklassenwahlrecht verknüpft. Dadurch erhielten die ftaatserhaltenden Volkskreise den maßgebenden Einfluß aus die Staatsverwaltung und Regierung zurück. So sucht die sächsische Landesregierung Wohlfahrt und Gesittung zu heben, Not und Elend zu lindern. Möchte ihr immer die Zustimmung und Unterstützung aller biederen Sachsen beschießen sein. Diese Eintracht zwischen Volk und Regierung ist das sicherste Unterpfand für eine gedeihliche Weiterentwickelung. Mckblicke und Kängsschnitte. 1. Die wichtigsten Gebietsveränderungen Sachsens. Fast kein deutsches Land hat im Laufe der Zeit so viele und so große Gebietsveränderungen erfahren als unser Vaterland. Dies hatte außer vielen anderen Umständen seinen Hauptgrund darin, daß es lange Zeit an einem Hausgesetze mangelte, wonach das Staatsgebiet ungeteilt an den Thronerben fallen muß. Daher erfolgte fast bei jedem Herrfcherwechfel eine Länderteilung, welche oft zu blutigen Kämpfen führte, ganz abgesehen davon, daß diese fortgesetzten Zerstückelungen des Landes die Macht und den Einfluß der Wettiner schwächen mußten. Es ist darum eine segensreiche Bestimmung der sächsischen Verfassung, daß das Staatsgebiet unteilbar ist und nach dem Rechte der Erstgeburt im Mannesstamme forterbt. Den Kern unseres Vaterlandes bildet die Mark Meißen, die sich anfangs im Osten bis an die Pulsnitz, im Westen nicht ganz bis an die Zwickauer Mulde erstreckte und vor allem das Land der Dale-minzier umfaßte. Aber schon unter den nichterblichen Markgrafen wechselte der Besitzstand sehr oft; die beiden Marken Zeitz und Merseburg verschmolzen allmählich mit der Mark Meißen. Unter Konrad dem Großen wuchs das Gebiet der Meißener Markgrafen in hohem Maße, benn Konrab I. erwarb 1136 die Niederlausitz, 1144 das Milzenerlanb, sowie die Reichsgraffchaft Rochlitz samt den großen
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