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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 188

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 188 — Herrschaft über Quedlinburg (1477) und über Erfurt (1483) erlangten, ja 1482 Thüringen wieder erbten; aber durch die Teilung von 1485 zerrissen sie die wettinischen Lande für immer in zwei Linien, in die ernestinische und albertinische, zwischen denen sich in der Folge ein tiefer Gegensatz herausbildete. Die albertinische Linie führte 1499 die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt ein und machte somit den verderblichen Teilungen ein Ende, wovon allerdings Johann Georg I. noch eine Ausnahme machte. Die Erwerbung von Friesland war nicht bloß von kurzer Dauer (1494—1514), sondern auch für Sachsen kein Vorteil, da dieser Besitz zu entlegen war. Der Schmalkaldische Krieg brachte neue und bleibende Gebietsveränderungen für Sachsen. Infolge der Wittenberger Kapitulation verlor 1547 die ernestinische Linie die Kurwürde und das Kurfürstentum Sachsen, sowie den östlichen Teil vom Pleißnerlande bis an die Weiße Elster samt allen Ansprüchen auf Magdeburg und Halberstadt an das albertinische Herrscherhaus, während das Vogtland als böhmisches Lehen an das Haus Reuß fiel. Hiervon gab zwar Vater August im Vertrage zu Naumburg 1554 Altenburg und den Neustädter Kreis zurück, dafür aber erwarb er von Johann Friedrich dem Mittleren die vier Ämter Weida, Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg, sowie 1569 von dem verschuldeten Grasen Reuß-Plauen den vvgtländischen Kreis, ferner die Grafschaft Henneberg, Mansfeld und die drei Bistümer Merseburg (1561), Naumburg (1564) und Meißen (1581), so daß sein Land gegen 550 Geviertmeilen umfaßte. Johann Georg I. vergrößerte fein Gebiet beträchtlich, indem er die beiden Lausitzen 1623 pfandweise und 1635 durch den Prager Sonderfrieden erblich erwarb, allein er teilte das Land und stiftete so die drei selbständigen Fürstentümer Sachsen-Weißenfels (1652—1746), Sachsen-Merseburg (1652—1738) und Sachsen-Zeitz (1652 — 1718). Zum Glück für das albertinische Fürstenhaus fielen diese später wieder an das Stammhaus zurück. Friedrich August I. erlangte zwar Polen, aber dafür veräußerte er das Amt Petersberg und das Schutzrecht über Quedlinburg und Nordhaufen an Preußen, die Ansprüche auf Sachsen-Lauenburg an Hannover. Friedrich August Iii. erlangte 1779 im Frieden zu Teschen, daß Österreich auf die Lehenshoheit der Schönburgifchen Lande verzichtete und diese ihm zuerkannte. Im Frieden zu Posen 1806 erhielt er für einige abgetretene thüringische Ämter den Kreis Kottbus und außerdem im Frieden zu Tilsit 1807 das Herzogtum Warschau, das von Napoleon später durch Galizien vergrößert ward. Im Jahre 1815 hingegen verlor Sachsen durch die Teilung außer Polen noch 368 Geviertmeilen an Preußen und den Neustädter Kreis an Weimar. Es war dies die letzte große und entscheidende Gebietsveränderung. 1845 und 1848 trat Österreich Schirgiswalde nebst mehreren Ortschaften an unser Vaterland ab. So
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