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1. Teil 1 - S. 15

1897 - Hannover [u.a.] : Meyer
— 15 — Werdegeschichte des Staates und seiner Teile zu einer wirklichen Kulturgeschichte gehört. Die Zeiten äußerer Machtentfaltung sind stets auch Zeiten innerer Lebenskraft eines Volkes; ja wir können behaupten, daß* der Kulturfortschritt des deutschen Volkes mit der Ausbildung seines Staatslebens immer gleichen Schritt gehalten hat. Und was nun die Volksgeschichte im Gegensatze zur Fürstengeschichte anbetrifft, scmfitnn auch hier nur die einseitige Bevorzugung eines Teils der Geschichte die gedachte Forderung veranlaßt haben; denn die Fürsten gehören doch ebensogut zum Volke wie jedes andere Glied desselben. War nicht von alters her das deutsche Volk in soziale Gruppen geteilt! Haben die deutschen Fürsten nichts zum Kultursortschritt beigetragen? Dürfen die Namen Karl der Große, Heinrich I., Friedrich Barbarossa u. a. nicht mit gleichem Rechte neben Walter v. d. Vogelweide, Goethe, Berthold Schwarz, James Watt, Albrecht Thaer, Alfred Krupp u. a. stehen? Die Forderung nach Ausscheidung der politischen Geschichte, der Kriegs- und Fürstengeschichte ist nur einer einseitigen Bevorzugung dieser Elemente im bisherigen Betriebe des Geschichtsunterrichts zuzuschreiben; sie kann in ihrer höchsten Steigerung nur als das entgegengesetzte Extrem der bisherigen Richtung betrachtet werden. Es ist in dem vorigen Kapitel gezeigt worden, wie die Verirrung entstanden ist, hier ist zu ersehen, wie man in solchen Fällen aus einem Irrtum in den andern verfallt. Es kann also bei dieser Forderungnicht auf gänzliche Beseitigung jener Elemente, sondern nur auf Beseitigung einer unzweckmäßigen Überwucherung und schließlichen Alleinherrschaft derselben ankommen. Zur Kulturgeschichte eines Volkes gehört die ganze Geschichte desselben mit all ihren Fortschritten und Hindernissen und all ihren Verzweigungen auf den verschiedensten Lebensgebieten, die Geschichte des Ackerbaues und der Ackergeräte, der Kriegskunst und der Kriegswaffen also ebensogut als die Geschichte der Dichtkunst, der Musik, der Malerei, der Bildhauerkunst u. a. Kulturgeschichte, das Wort in seinem vollsten Sinne genommen, ist auch Volksgeschichte und umgekehrt. Die ^Ausnahme des Geschichtsunterrichts in den Lehrplan der Volksschulen fällt mit der Ausbildung des Konstitutionalismus zusammen. Und das liegt in der Natur der Sache. Nach der Idee des Konstitutionalismus soll jeder Staatsbürger selbstthätigen Anteil an dem Staatsleben nehmen. Dies geschieht vornehmlich durch die Verwaltung der Ämter, die das Prinzip der Selbstverwaltung geschaffen hat, und die Wahlen, die zu deren Besetzung erforderlich sind. Als Wähler und Gewählter hat der Staatsbürger staatliche Pflichten zu erfüllen. Soll er es mit
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