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1. Teil 1 - S. 21

1897 - Hannover [u.a.] : Meyer
Die Volkswirtschaftslehre im Geschichtsunterrichte. 21 beginnt also auf dem Gebiete der Arbeit der Kampf der wirtschaftlich Schwachen gegen die wirtschaftlich Starken um wirtschaftliche Selbständigkeit, wie vorher auf dem Gebiete des Grundbesitzes. Die Zersplitterung zeitigte Schwäche des Staates und der Wirtschaft. Die Erkenntnis dieser Schwäche führte zunächst zur einheitlichen Bewirtschaftung des Großgrundbesitzes und damit zur intensiven Landwirtschaft, auf staatlichem Gebiete zum Absolutismus und damit zur Beamtenwirtschaft. Diese Zeit könnten wir als siebente Periode bezeichnen. Alle drei Faktoren der Volkswirtschaft sind nach und nach frei geworden, ohne daß auch alle Volksangehörige frei geworden wären, da bewirkt der Staat, daß Verwaltung und Rechtspflege voneinander getrennt werden. Damit wird der Stand der rechtlich Unfreien im ganzen Staatsgebiete beseitigt und die allgemeine Wehrpflicht bedingt. Zur Erhöhung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit aller rechtlich Freien wird die Ablösung aller Ansprüche der Lehensherren, die Verteilung und Verkoppelung auf landwirtschaftlichem Gebiete durchgesetzt. Die Ertragsfähigkeit der Arbeit wird ^ durch Teilung der Arbeit und Anwendung der Maschine erhöht. Die Freien streben nach Selbstverwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten und Anteil an der Rechtspflege; dieses führt bezüglich Verwaltung und Rechtspflege zur konstitutionellen Monarchie. Genannte Zustände sind die Zeichen der achten Periode volkswirtschaftlicher Entwickelung. Gegenwärtig stehen wir nach vorstehender Annahme in der neunten Periode dieser Entwickeluug. Die Naturalwirtschaft,.geht vollständig in die Geldwirtschaft über, und diese führt zur Übermacht des Kapitals; es beginnt der Kampf der wirtschaftlich Schwachen gegen die wirtschaftlich Starken auf dem Gebiete des Kapitals. Die Geschichte ist eine milde Lehrerin; sie überzeugt durch Thatsachen ohne persönliches Zureden. Manche wollen der Schule die Aufgabe zuweisen, sich an dem Kampfe gegen die „Umsturzbewegungen der staatsgefährlichen Parteien" zu beteiligen; thut sie es in vorbezeichneter Weise, so kann es besser geschehen und vollkommener, als es anders möglich ist. Um zweierlei Freiheiten hat sich der Kampf stets bewegt: um die wirtschaftliche und rechtliche. Eine dritte Art ist nicht genannt, weil sie ganz ideeller Natur ist: ich meine bte sittliche Freiheit. Der Kampf um sie ist im Laufe der Zeit nicht minder heiß entbrannt; die großen und kleinen Glaubenskriege und Kämpfe auf dem Schulgebiete gebeu davon beredtes Zeugnis. Alle Kämpfe haben Schritt für schritt der Freiheit näher geführt. Die rechtliche Freiheit ist für alle mündigen Glieder des Staates erreicht. Wir stehen mitten
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