Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Teil 1 - S. 27

1897 - Hannover [u.a.] : Meyer
Die typischen Erscheinungen und die Heimat im Geschichtsunterrichte. 27 Was wir im Schulleben Heimatkunde nennen, teilt sich überall in zwei konzentrische Kreise, die wir als Ortskunde und Stammes-kuude bezeichnen können, fei die Kuube nun geographischer ober historischer Art. Den Mittelpunkt des innern Kreises bildet der Heimatsort des Schülers; der Halbmesser dieses Kreises ist nicht großer, als daß er ungefähr in einem Schülerausfluge abgegangen werden kann. Der Umfang des äußern Kreises wird innerhalb des preußischen Staates jeweilig durch die Grenzen einer Provinz, sonst durch die Grenzen eines Bunbesstaates gebilbet. Der geographische Unterricht stützt sich innerhalb des engern Kreises ganz und gar auf die Anschauung der Naturobjekte selbst und verwendet das Bilb nur in Hinsicht aus spätere Bebürfnisse, geht also von der Wirklichkeit zum Bilbe, bamit später der Schluß vom Bilde auf die Wirklichkeit desto sachlicher und wahrheitsgetreuer werde. Genau so muß auch im Geschichtsunterrichte verfahren werden. Alles, was im Wohnorte und dessen nächster Umgebung das Interesse des Geschichtslehrers heischt und anschaubar ist, muß mit den Schülern an Ort und Stelle angeschaut werden, und was von rein historischen, sozialen ober politischen Zustäuben der Gegenwart der Erklärung bebarf, das muß möglichst ein den örtlich öorliegenben Verhältnissen erklärt werben. Der Unterricht muß sich babei scheinbar nur auf biefen ©egenftanb ober bieses vorliegende Verhältnis beschränken. Es ist also methobisch allemal falsch, ans der Unterstufe zu fragen: Was bilben mehrere Ortsgemeinben zusammen? Wer regiert ein Dorf, eine Stadt? benn nicht um die Gattung, fonbern um die Art, nicht um den Begriff, fonbern um die Anschauung hanbelt es sich hier. Was z. B. in den sieben ersten Nummern der „Deutschen Geschichte von Weigand und Tecklenburg" steht, das darf nicht so dargestellt werden, daß es in unbestimmter Ferne schwebt, souderu so, daß die Ortsmark, also die engste Heimat des Schülers, den Schauplatz aller dieser Zustände bildet. Genau so ist es im zweiten Abschnitte: Der Missionar muß sichtbarlich in die Heimat des Schülers einziehen, ba die Dorfkirche ober das Kloster errichten; der Graf muß sichtbarlich mit den Schöffen unter der Linbe zu Gerichte sitzen u. s. w. Hat der Ort eine Chronik, so bars die Schule biefe Chronik selbstverstänblich nicht außer acht lassen, es ist vielmehr Aufgabe der Lehrer, den Teil der Chronik, der den Schülern zugangig gemacht werben kann, samt anberm, was hierher gehört, in schul-gerechte Form zu bringen. Diese Form stellt sich am besten äußerlich als Büchlein mit einer Anzahl in sich abgeschlossener Aufsätzchen bar, wie bies z. B. bei den Ergänzungsheften zur „Deutschen Geschichte von Weigartb und Tecklenburg" der Fall ist. Das Büchlein müßte jeber Schüler, der Geschichtsunterricht erhält, besitzen.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer