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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 366

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
366 Die mittlere Zeit. um ihn zum Rücktritte zu bewegeu, aber vergebens. Zuletzt nahm niemand mehr Notiz von ihm, und die Bischöfe feiner Obedieuz, d. i. des Gebietes, in welchem man ihm bisher Gehorsam leistete, schlossen sich den Beschlüssen der Kirchenversammlung von Konstanz an. 2. Der sehr gelehrte und milde Papst Martin V. zeigte ebenso viele Umsicht als guten Willen. Er verzichtete namentlich auf die Einkünfte der erledigten Pfründen und auf beit Zehnten, den die Päpste bisher von Geistlichen und Kirchen in Anspruch genommen. Die Frage, ob das Konzil über dem Papste stehe, entschied er mit großer Weisheit dahin, daß niemand von dem apostolischen Stuhle appellieren oder dessen Entscheidungen in Glaubeussachen verwerfen dürfe. Ansonst würde in der Kirche ja jede Ordnung aufhören. 3. Johann Wtcles war Pfarrer in Lntterworth (Löteruörtsh) und öffentlicher Lehrer an der Universität zu Oxford (Orförd). Er schrieb viel gegen die Rechte der Mendikanten (Bettelorden), die in jener Zeit großeu Einfluß sowohl ans das Volk als aus die Universitäten ausübten, weil sie in ihrer Mitte viele große Gelehrte besaßen. In England hatte damals die Pest einen großen Teil des Klerus hiuwcggerafst, und mau war genötigt, Leute ohue wissenschaftliche Bildung zu weihen, nur um dem Priestermangel zu Begegnen. Viele dieser Priester führten ein sehr unwürdiges Leben. Auch dagegen und gegen die Päpste, die damals iu Aviguon residierten, schrieb er, und verstieg sich zu der Behauptung, der Papst sei der Antichrist. Leidenschaftlich wie er war, ging er immer weiter und leugnete nicht nur einzelne Glaubenslehren, wie z. B. die T r an ssn b st an t i ati on (Wefeusverwaudluug) im Hl. Abendmahl, sondern stellte auch Sätze ans, die in Kirche und Staat nur Verwirrung herbeiführen mußten. So z. B. lehrte er: „Weltliche Herren können auf gesetzliche und verdienstliche Weise der Kirche, welche sündigt, ihre weltlichen Güter nehmen. Ob nun die Kirche in einem sündigen Zustande sich befinde oder nicht, darüber zu entscheiden ist Sache der weltlichen Herren, welche, wenn es so ist, unter der Strafe der Verdammung diese weltlichen Güter der Kirche hinwegnehmen müssen. Aber auch die Könige und Fürsten müssen, wenn sie in schwere Sünden fallen, ihre Herrschaft niederlegen. Jeder Priester hat hinreichend Gewalt, alle Sakramente zu spenden und von allen Sünden loszusprechen. Jeder Geistliche, sogar der Papst, kann erlaubterweise vou Untergebenen und Laien zurechtgewiesen und in Anklagestand versetzt werden." Als er über seine Lehre ans Befehl des Papstes zur Rechenschaft gefordert wurde, so wand er sich mit elenden Wortklaubereien hinaus, so daß man ihn nicht zum Widerrufe verurteilte, ihn aber auch nicht weiter lehren ließ, sondern auf feine Pfarrei schickte. Dort traf ihn, während er die Messe seines Kaplans anhörte, unter der heiligen Wandlung ein Schlagfluß, infolge dessen er zwei Tage daraus starb (1384). (Segen seine Anhänger, die zweimal ausstauben und den König Heinrich V. gefangen nehmen und England in eine Republik umwandeln wollten, mußte mit Waffengewalt eingeschritten werden. § 136. Hnß und die Hussiten. 374) Neben der Aufhebung des Ärgernisses, welches drei Päpste gaben, ist bei weitem das wichtigste Ereignis auf der
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