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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 442

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
442 Die neue Zeit. gewährt wurde. Doch sollten die Geistlichen, welche zur lutherischen Konfession übertraten, das Einkommen aus ihren geistlichen Stellen ausgeben, und es sollten von den katholischen Vorgesetzten andere katholische Personen an deren Stelle gesetzt werden (geistlicher Vorbehalt, reservatum ecclesiasticum). In demselben Jahre noch legte Karl die Regierung über die Niederlande 1556.und im nächsten Jahre über Spanien in die Hände seines Sohnes Philipp Ii. nieder und übergab die deutsche Kaiserkrone seinem Bruder Ferdinand. Dann zog er sich in das Kloster St. Just iu Estremadura zurück, wo er in frommer 21. Betrachtung seinem Seelenheile oblag, bis ihn nach einem Jahre tmber und sieben Monaten der Tod von der Erde abrief. 1558. Anmerkungen. 1. Dem Augsburger Interim gemäß war den Protestanten der Kelch im Abenbmahle und der Fortbestanb der bisher geschlossenen Priesterehen gewährt. Im übrigen sollten biesetben zu den Gebräuchen der katholischen Kirche zurückkehren. Dies wollten jeboch die Protestanten nicht, währenb die Katholiken dem Kaiser das Recht nicht zugestehen konnten, in kirchlichen Dingen eigenmächtig Anorbnungen zit treffen. 2. Karl hatte dem Kurfürsten Moritz von Sachsen den Vollzug der Reichsacht gegen die Stadt Magbeburg übertragen, welche das Reichskammergericht wegen Ungehorsams gegen den Kaiser verhängt hatte. Diese Vollmacht benützte Mo ritz, um seilte Truppenmacht be-beutenb zu vergrößern, und als er Magbeburg in seine Gewalt bekommen, machte er die Stadt zu einem Hauptwassenplatz. Währenb er aber Truppen sammelte und mit Heinrich Ii. und den protestantischen Fürsten unterhanbclte, fanbte er stets unterwürfige Berichte nach Innsbruck an den Kaiser, so daß biefer gar nicht an einen Verrat benfen konnte und förmlich überrumpelt würde. 3. Den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen hatte Karl freiwillig schon am Tage vor der Flucht aus Innsbruck in Freiheit gesetzt. 4. Auch gegen den geistlichen Vorbehalt legten die Protestanten Verwahrung ein. Und boch verlangte berselbe nichts, als was nach göttlichem und menschlichem Recht billig war, daß nämlich ein Bischof, der lutherisch würde, nicht sein Bistum als Lanbesherr behalten und feine Unterthanen nicht mit Gewalt zum Religionswechsel zwingen bürfe.^ 5. Nach einer Regierung von 37 Jahren, währenb welcher Karls Waffen beinahe ununterbrochen glücklich waren, sah der große Kaiser boch alle seine Pläne gescheitert und sich von den katholischen Fürsten ebenso wie von den protestantischen verlassen, ba sie bei bemselben nie Schutz und Hilfe gesunben. Er hatte die unglückselige Jbee, er könne eine Politik verfolgen, welche nicht zugleich verbunben sei mit dem Wohje der Kirche. Währenb er ein eifriger Katholik und wahrhaft religiös war, fchabete er boch der Kirche und bamit sich selbst durch feine Unentschlossenheit, womit er die Gewaltthätigkeit in Deutschland schalten und walten ließ. Er bereute es auch noch schmerzlich als den größten Fehler seines Lebens, die Kirche nicht besser geschützt zu haben. Zu St. Just bewohnte er ein kleines Haus neben dem Kloster. Seine letzten Lebenstage wibmete er ganz der Vorbereitung auf den Tod.
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