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1. Vaterländische Geschichte - S. 24

1900 - Berlin : Nicolai
24 t c) Karl wird römischer Kaiser. 800. An der Wende des Jahrhunderts bot sich Karl Gelegenheit, seiner Macht den Glanz hinzuzufügen. Der neuerwählte Papst Leo Iii. wurde von seinem Gegner hart bedrängt und floh zu Karl. Durch eine starke Bedeckung ließ er ihn nach Rom zurückgeleiten und erschien im nächsten Jahre selbst. Am Weihnachtsabend des Jahres 800 setzte ihm der Papst in der Peterskirche die Krone aufs Haupt und rief ihn zum römischen Kaiser aus. Alle Anwesenden stimmten ein in den Ruf: „Dem von Gott gekrönten Kaiser Karl Leben und Sieg!" Seitdem nannte sich Karl „römischer Kaiser deutscher (fränkischer) Nation."*) Das Ziel, das er sich gesteckt hatte, war in der glänzendsten Weise verwirklicht worden, er erschien als der Nachfolger der alten römifchen Kaisei und zugleich als das weltliche Haupt der ganzen abendländischen Christenheit. (I) Kart als Wegent. Groß wie als Feldherr war Karl als Herrscher. ^ Rastlos war er auch in Zeiten des Friedens thätig. Mit großer Weisheit ordnete er die Regierung des ausgedehnten Landes. 1. Die Gauverfassung. Karl teilte sein ausgedehntes Reich in Gaue; auch in den unterworfenen Ländern führte er die Gauverfassung ein. An der Spitze der Gaue standen die auf Lebenszeit gewählten Gau-giafen. ^>hie Aufgabe war, deu Heerbann aufzubieten, für Recht und Ordnung zu sorgen, die königlichen Güter zu verwalten und die Einkünfte zu regeln. Zur Erfüllung derselben konnten sie Strafen aller Art verhängen; ihre Stellung war demnach eine sehr selbständige. Der Lohn für die geleisteten Dienste bestand in Ländereien und in einem Teile der öffentlichen Abgaben (Münzen, Zölle und Leistungen freier Männer). Die Auswahl der geeigneten Männer für diese einflußreiche Stellung ivar nicht leicht, ihre Beaufsichtigung durchaus notwendig. 2. Die Königsboten. Die Einheit der Verwaltung wurde durch die weltlichen und geistlichen Königs- oder Sendboten hergestellt. Sie hatten alles, was für die Regierung von Bedeutung war, zu überwachen, wurden von Karl alljährlich ernannt und erhielten in der Regel von ihm selbst eingehende Anweisungen und Verhaltungsmaßregeln. Mit stattlichem Gefolge zogen sie hinaus in die entferntesten Gaue. Sie besichtigten die Wirtschaftshöfe und Klöster, die Wälder, die Brücken und andere Bauwerke, beaufsichtigten die Amtsführung der Gaugrafen und hielten Gericht. 3. Eine Gerichtsverhandlung**). Auf dieeinladung derkönigsboten *) Die Kaiserkröimng war schon in Paderborn beschlossen worden. Daß sie indes vom Papste vollzogen wnrde, verstimmte Karl. **) Ein Sendgrasengericht. (Charakterbild). — Vergl. auch S. 72 u. 73.
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