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1. Vaterländische Geschichte - S. 71

1900 - Berlin : Nicolai
des großen Handelsbundes setzt man den Zusammenschluß Lübecks und Hamburgs im Jahre 1241. Schon früh hatten unternehmende Kaufleute im Auslande Handelsniederlassungen gegründet. Die wichtigsten Orte, an denen solche Niederlassungen bestanden, waren London, Nowgorod, Brügge, Bergen und Wisby (aus Gotland). Durch Verträge wurden den Kaufleuten in den Nachbarländern Vergünstiguugeu und Schutz zugesichert. Mit der weiteren Entwickelung des Handels bildeten sich an jenen Orten Kaufmannsgilden, die sich untereinander in Verbindung setzten. Diesen Verbindungen im Auslande folgten die heimischen Bündnisse der Städte. An Lübeck schlossen sich die wendischen Städte (Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswald), an Hamburg die sächsischen (Hauptort: Braunschweig) an. Beide vereinigten sich bald darauf und nahmen auch die westfälischen (Köln) und die preußischen Städte (Danzig) in den Bund auf. Seit der Mitte des 13. Jahrhuuderts stellte die Hausa eine achtunggebietende Land- und Seemacht dar. In den Kriegen gegen die nordischen Mächte kämpfte sie siegreich, eroberte Kopenhagen und gewann entscheidenden Einfluß auf die Besetzung der Throne. In ihrer Blütezeit umfaßte sie gegen hundert Städte. Das Haupt des Bundes war Lübeck. Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden auf den Hansatagen geregelt. Wie über seine Handelsniederlassungen, so führte der Bund auch strenge Aufsicht über seine Mitglieder und wachte u. a. darüber, daß das Ansehen des Buudes und des deutschen Handels nicht durch Verkauf minderwertiger Waren litt. — Von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab verfiel der Buud. Im Reiche fehlte die einheitliche Macht, auf die er sich gegenüber den aufstrebenden nordischen Völkern hätte stützen können. Dazu hatte durch die Entdeckungen zursee derhaudel eine andere Richtung genommen.zwietracht riß in dem Bunde ein; an ein geschlossenes Zusammengehen war nicht mehr zu denken. Nach dem westfälischen Frieden versuchte man vergeblich, einen Hansatag zustande zu bringen. Die meisten Städte waren abgefallen und hatten sich der Fürstenmacht unterworfen. Nur die freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck und Bremen erinnern noch an den Buud und an das, was er vollbrachte. e) Pie Wechtsvffege. 1. Gesetzbücher. Die Deutschen besaßen keine staatlichen Gesetzbücher, sondern sie urteilten nach der Überlieferung, dem Herkommen. Um der Unsicherheit, die auf dem Gebiete des Rechtswesens bestand, abzuhelfen, wurden im Anfange des 13. Jahrhunderts von Privatleuten schriftliche Aufzeichnungen des deutschen Rechts unternommen. L
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