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1. Vaterländische Geschichte - S. 180

1900 - Berlin : Nicolai
180 nach französischem Muster und übertrug die Leitung und Verwaltung ausschließlich französischen Steuerbeamten. Diese Maßregel erwies sich als besonders drückend. Die Regiebeamten durften Haussuchungen nach steuerpflichtigen Waren anstellen. Durch Spionieren und Erpressungen machten sie sich allgemeiu verhaßt. Dem Bürgerstande ging das freie Selbstvertrauen und die Unternehmungslust unserer Zeit völlig ab. Die Anregung zu Fabrikanlagen, zu Webereien, Spinnereien :c. gab überall die Regieruug teils durch Belohnungen, teils durch Verleihung von Vorrechten. Da dem Kaufmannsstande der Krieg mit seinenlieferungen im allgemeinen eher genützt als geschadet hatte, so wuchs seine Wohlhabenheit. 4. Sorge für die höheren und geistigen Interessen. Rechtspflege. Wie als siegreicher Kriegsheld, so war Friedrich besonders als gerechter Richter beliebt. Die Anwendung der Folter zur Erpressung von Geständnissen hob er schon 1740 ans. Eine neue Prozeßordnung beschleunigte das gerichtliche Verfahren. Nach Einrichtung des Kammergerichts erhielt Preußen vom Kaiser das Vorrecht, daß eine Berufung von den königlichen Gerichten an das Reichskammergericht nicht mehr zugelassen wurde. — Des Königs Gerechtigkeitsgefühl lehnte sich gegen eine Benachteiligung der Armen und Hilflosen auf; er brachte daher deu Grundsatz zur Anerkennung: Gleiches Recht für alle. „Es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor dem Gerichte dem Bauern gleich und muß uach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne Ansehen der Person." Das Gesetz allein sollte sprechen. Eigenmächtige Eingriffe in den Gang der Rechtsprechung erlaubte sich der König nicht; nur wenn er glaubte, daß die Richter ungerecht verfahren seien, mischte er sich ein. Alle Gerichtsbeamten kannten seine Gerechtigkeitsliebe. Die Parteilosigkeit der preußischen Richter wurde sprichwörtlich. Das Vertrauen, welches das preußische Volk in seinen Rechtsschutz setzte, spricht der Windmüller von Sanssouci schön und einfach in den Worten aus: „Es giebt noch Richter in Berlin." Und wenn auch der König bei seinem Eingriff in die Urteils-sprechnng im Prozeß des Müllers Arnold irrte, so trug doch gerade dieser Fall sehr viel dazu bei, das Vertrauen des Volkes zu seinem Rechtswesen zu befestigen. „Die edlen Absichten des Königs, seine strenge Gerechtigkeitsliebe leuchten ewig hell auch aus dieser Übereilung hervor." Um die Rechtsprechung einheitlich zu gestalten, beauftragte er seinen Kanzler Carmer, ein neues Gesetzbuch in deutscher Sprache aus-
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