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1. Das Mittelalter - S. 23

1885 - Heilbronn : Henninger
4. Kap. Die zweite Hälfte der Völkerwanderung, von 476—568. 23 (Austrasien. mit Metz und Köln) kam an Theoderich; 2) der überwiegend romanische Westen (Neustrien, mit Paris, Orleans und Soissons) an Chlldebert, Chlödomer und Chlotar. Der Tod Theoderichs des Gr. und der Zusammenbruch des ostgotischen Reichs verschaffte den vier Königen, welche übrigens die Idee der Einheit des Reichs nicht fallen liefsen, nicht blofs die Möglichkeit, die Provence an sich zu reifsen, sondern beraubte auch die Thüringer und Burgunder des Schutzes, welchem sie seither ihre Freiheit noch verdankt hatten; 531 wurde Burgund und 532 Thüringen, letzteres mit Hilfe der Sachsen, unterworfen; das Land zwischen Bode und Unstrut nahmen die Sachsen ein, während der Süden Thüringens den Franken zufiel. Um 536 schlofs sich auch der Stamm der Bayern (Baioärii), der zuerst um 520 zwischen Donau, Lech, Alpen und Inn auftritt, ans Frankenreich an, aber unter Beibehaltung seines erblichen Herzogsgeschlechts, der Agilolfinger, während die Alamannen sich Herzöge von den fränkischen Königen setzen lassen mufsten. i. Die Frankenkönige, deren Würde erblich war, übten eine große Macht aus; sie empfingen die Gesandten fremder Völker, schlossen Bündnisse im Namen des Volkes, führten den Heerbann der freien Männer im Kriege an und liefsen durch ihre Grafen (grafjo, ursprünglich wohl = garävo, d. i. Hausgenosse, ähnlich dem lateinischen cömes) die Rechtspflege verwalten, wobei die aus dem Volk hervorgehenden Schöffen oder Rachimburgen das Urteil zu sprechen hatten (nicht aber thaten dies gelehrte Richter); ferner hatten die Grafen die königlichen Einkünfte zu verwalten und das Aufgebot ihrer Grafschaften (comitatus) in den Kriegen anzuführen; vermöge dieser dreifachen Befugnis ist der Graf der Stellvertreter des Königs in jedem Betracht, die eigentliche Seele und der Träger der Verwaltung. Aber neben ihnen erscheinen auch Volks herzöge (duces) an der Spitze einzelner Stämme, so der Alamannen und Bayern. Den Romanen gegenüber ist der König an die Stelle des Imperators getreten; die Franken aber stehen ihm gegenüber wie früher als freie Volksgenossen da; sie bilden die Volksversammlung, die im März, später im Mai, regelmäfsig Zusammentritt, und daher Märzfeld bezw. Maifeld genannt wird; sie dient 1) dem Zweck der Heerschau, 2) berät sie über etwaige neue Gesetze, 3) hat sie die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden, und von 239
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