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1. Das Mittelalter - S. 126

1885 - Heilbronn : Henninger
126 Anhang. aber auch die mohammedanische Religion besafs noch Triebkraft; eine neue afrikanische Sekte, die Almohaden, warf sich auf Spanien und siegte 1195 bei Alärcos in Castilien, wo 20000 castilianische Streiter das Schlachtfeld deckten. Allein durch Zuzug aus dem christlichen Abendlande verstärkt erfochten die Castilianer 1212 den großen Sieg bei Navas di Tolosa, wo 100 000 Mauren gefallen sein sollen, und seitdem erweiterten sich die christlichen Reiche fortwährend; Cördova und Sevilla wurden 1248 unterworfen, und am Ende blieb nur Granada in den Händen arabischer Könige, die aber auch Tribut an Castilien entrichteten. c. In den einzelnen Staaten Spaniens begegnen uns dieselben politischen und socialen Grundordnungen, wie im übrigen Abendlande. Die königliche Gewalt ist eingeengt durch einen mächtigen Adel, welcher seine Güter durch Bauern bebauen läfst und selbst dem Kriege und Waffendienste lebt; der Klerus gewinnt mit jedem Sieg über die Mauren an Macht und Besitz und steht bald stützend, bald oppositionell neben den Königen; die Städte, die den Arabern allmählich wieder entrissen werden, und unter denen dann Barcelona durch Handel nach dem Nord westen Europas und nach den Landen der Ungläubigen besonders aufblüht, erlangen ebenfalls eine einflufsreiche Stellung, und ihre Bürger stehen im Rang den Hidalgos oder niederen Adeligen gleich. Die einzelnen Landschaften haben fueros oder gesetzlich verbürgte Freiheiten, über deren Erhaltung die Landstände („Cortes“, aus Geistlichen, Edelleuten und städtischen Abgeordneten bestehend) eifersüchtig wachen. Besonders in Aragon entwickelte sich ein durch viele königliche Freibriefe verbürgtes Yerfassungsleben, in welchem namentlich die Gerichtsbarkeit der Krone eng umgrenzt und die Ernennung des obersten Richters, des Justicia, den Cortes Vorbehalten war. d. Am Ende des Mittelalters wurden Castilien und Aragon durch die Heirat Isabellas von Castilien und Ferdinands des Katholischen von Aragon 1469 zwar nicht rechtlich, aber doch thatsäch-licli vereinigt und damit 1) auch die Krongewalt wesentlich ge-kräftigt. Diesem Zwecke diente auch a) die Stiftung eines Städtebundes (der „Hermandad“), welcher unter königlicher Autorität die Raubritterburgen brach; b) die Verwertung der Ketzerinquisition (S. 82) zu politischen Prozessen und dadurch zur Einschüchterung unzufriedener Elemente; und c) die Übertragung der Grofsmeister- 342
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