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1. Vorderasien und Griechenland - S. 129

1874 - Leipzig : Teubner
- 129 — Zunächst suchte Solou die Wunden zu heilen, welche die alte Mißregierung dem Volke geschlagen. Durch das harte Schuldgesetz waren viele in große Schulden verfallen, nicht wenige waren sogar in die ©datieret ihrer Gläubiger gekommen oder als Sclaven ins Ausland verkauft worden. Solon verordnete, daß alle Schuldselaven freigegeben werden müßten, und daß diejenigen, welche ins Ausland verkauft worden waren, soviel wie möglich, vom Staate zurückgekauft würden; hinfort aber durfte Niemand mehr auf feinen Leib borgen. Für die Abtragung der andern Schulden fand Solon so milde Mittel, daß der arme Mann sich seiner Schulden entledigen konnte, ohne daß der reiche Gläubiger einen beträchtlichen Schaden erlitt. Hieraus unternahm Solon die Umformung der Verfassung, und dabei ging er von dem Grundsätze aus, daß nicht blos der Adel, sondern sämmtliche Klassen der Bevölkerung zur Theilnahme an der Verwaltung des Staates berechtigt sein sollten, und zwar je nach dem größeren oder geringeren Vermögen. Er theilte zu diesem Zwecke die ganze Bevölkerung nach ihrem Vermögen, d. h. nach ihrem Grundbesitz, in vier Klassen. Die erste Klasse waren die Reichsten, die s. g. Fünshnndertscheffler, sie hatten von ihren Gütern wenigstens 500 Scheffel Getreide oder ein entsprechendes Maß von Del und Wein als reines Einkommen. Die zweite Klasse waren die Ritter, die dritte die Zengiten oder Jochbesitzer, diejenigen Grundbesitzer, welche zur Bebauung ihres Ackers eines Joches Maulthiere bedurften. Die vierte Klasse machten die Aermsten aus, die Theten oder Tagelöhner. Nach diesen Klassen wurden den Bürgern ihre Pflichten gegen den Staat bemessen, Kriegsdienst und Stenern. Die erste Klasse hatte für die kostspielige Kriegsflotte zu sorgen, die zweite diente als Reiterei, die dritte und zahlreichste als schwerbewaffnetes Fußvolk, die vierte war frei von Kriegsdienst und wurde nur in außerordentlichen Fällen zur Vertheidigung des Vaterlandes als Leichtbewaffnete ausgeboten, im Seekrieg dienten sie als Matrosen. Auch von der Steuerzahlung war die vierte Klasse frei. — Der Vertheiluug der St oll, Erzählungen. I. 2. Aufl. 9
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