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1. Vorderasien und Griechenland - S. 188

1874 - Leipzig : Teubner
— 188 — wundert, daß ihr nur dessen mit Lob gedenket, was dem Glücke zuzuschreiben ist und ich mit vielen Heerführern theile, das Schönste aber und die Hauptsache vergesset, nämlich daß kein athenischer Bürger um meinetwillen je ein Trauerkleid angelegt hat." Er starb im Herbst 429, in der Mitte des dritten Kriegsjahres. Der Tod des Perikles war für Athen ein unersetzlicher Verlust. Er hatte stets durch seinen sittlichen Ernst das bewegliche Volk mit seinen gefährlichen Neigungen in Schranken gehalten und es zu seinen hohen Gedanken emporzuheben gewußt. Jetzt aber, wo durch die Pest und den Krieg der Kern der alten Bürgerschaft mit der ererbten guten Sitte stark gelichtet und eine dauernde Entartung der Sitten herbeigeführt worden war, traten Männer an seine Stelle, welche zum größten Theil von geringer politischer Einsicht und voll Selbstsucht waren, welche, um eine Rolle zu spielen und die Gunst des Volkes zu gewinnen, ihm schmeichelten und seine niedrigen Neigungen zu befriedigen suchten. Der schlimmste und einflußreichste unter ihnen war Kleon, der schon früher den Perikles als einen Feind der Volksfreiheit angegriffen hatte, gewöhnlich der Gerber genannt, weil er mit Sclaven eine Lederfabrik betrieb. Er war ein roher und ungebildeter Mensch, frech und unverschämt, aber mit einer natürlichen Beredsamkeit begabt. Sein Schreien und Poltern auf der Reduerbühne, seine pöbelhaften Gebärden und lügnerischen, schamlosen Anklagen der gemäßigten Männer gefielen dem gemeinen Volke, das sich ihm geistig verwandt fühlte und ihm ganz ergeben war, da er ihm schmeichelte und es stets an seinen schwachen Seiten zu fassen wußte. Dieser Mann verführte das Volk oft zu leidenschaftlichen und ungerechten Beschlüssen, wie folgendes Beispiel zeigt. Im I. 428 war Mytilene, die Hauptstadt von Lesbos, im Vertrauen aus die von Sparta versprochene Hülfe von Athen abgefallen. Es wurde aber im Jahre 427 durch die Anstrengungen der Athener, die es zur See und zu Land einschlössen, zur Uebergabe gezwungen. Ueber die Bestrafung der Stadt sollte in der Volksversammlung Beschluß gefaßt
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