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1. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 162

1879 - Leipzig : Teubner
162 Pragmatische Sanction 1713. Die Bestimmungen derpragmatischen Sanction bedurften nicht blos der Zustimmung der Landstände in den einzelnen Kronlanden und der Genehmigung des deutschen Reiches, sondern man mußte sich auch bei den auswärtigen Mächten einen festen Rückhalt suchen gegenüber den zu erwartenden Feindseligkeiten der andern Prätendenten. Denn das Haus Baiern sowie das Haus Sachsen, in welche Töchte/ des vorigen Kaisers Joseph verheiratet waren, machten Ansprüche aus die östreichischen Länder. Die landständische Einwilligung wurde leicht erlangt, und nun meinte Eugen von Savoyen mit Recht, man solle das Heil in die eigene Kraft und nicht auf die Garantien fremder Mächte setzen, man solle vor allem ein starkes Heer und einen reichen Schatz schaffen und dann in fester Ruhe abwarten, wer einen Widerspruch wagen würde. Aber Karl war andrer Ansicht; er war mit größtem Eifer auf auswärtige Garantien bedacht, auf die denn doch bei der damals so trüglichen Politik kein Verlaß war. Diese erlangte er auch zum Theil durch mancherlei Zugeständnisse. Sachsen suchte er durch seine Unterstützung bei der Bewerbung um die polnische Krone zu gewinnen, verwickelte sich aber dadurch in einen Krieg, der ihn theuer zu stehen kam. Als im I. 1733 in dem zerrütteten Wahlreiche Polen durch den Tod Königs August Ii., Kurfürsten von Sachsen, der Thron erledigt wurde, entstanden über die Wahl des neuen Königs unter dem polnischen Adel zwei Parteien, von denen jede durch auswärtige Mächte unterstützt wurde. Die eine Partei erhob den früher von August Ii. und den Russen verdrängten Stanislaus Lesezinsky auf den Thron, und sie hatte eine besondere Stütze an Frankreich, dessen König Ludwig Xv. ein Schwiegersohn Lesczinskys war, die andere den Sohn des verstorbenen Königs, den neuen Kurfürsten von Sachsen, August Iii., und diese hatte ihren Rückhalt an Rußland. Auch der Kaiser Karl trat als Bundesgenosse Augusts auf, als dieser versprach, die pragmatische Sanction anzuerkennen und allen Erbansprüchen auf östreichische Länder zu entsagen. Als Stanislaus durch
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