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1. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 13

1913 - Langensalza : Beltz
Die alten Deutschen. den Speer wie einen langen Stab über die rechte Schulter und sprach, die linke Hand mit ausgebreiteten Fingern hebend, langsam: „Ich, der Richter, ich frage um Recht! Ich frage die Freien: Ist hier Stätte und Stunde, Zu hegen und halten Gerechtes Gericht, Über edler Alamannen, Der Söhne des Sieges, Da traten vor zwei betagte Männer, zogen die Schwerter, hoben sie gen Himmel und sprachen in langen Absätzen, daß das Wort des einen mit dem Wort des andern stets zusammenklang: „Wir weisen, das wohl wir wissen, ; Unter der alten Dir, Richter, das Recht: I „ Esche der Ahnen, Haus und Habe, Vieh und Fahrnis, Eigen und Erbe, Frieden und Freiheit, Leib und Leben? Weiset, ihr Wissenden, Dem Richter das Recht." Über Vieh und Fahrnis, Eigen und Erbe, Frieden und Freiheit, Dies ist Stätte und Stunde Für gerechtes Gericht: Auf eroberter und ererbter Alt-alamanischer Erde, Leib und Leben Bei der siegenden Sonne, Richten wir Recht, Der klimmenden, klaren, Und finden, wir Freien, Schimmerndem Schein, Echtes Urteil. Beide traten zurück in den Ring. Der Herzog aber sprach: „Ehe wir ziehen zum Kampf gegen den Landfeind, — und bald, bald brechen wir auf" — Da brach brausender Jubel und Waffenlärm aus, den der Alte erst verrauschen ließ, dann fuhr er fort: „Muß das Heerding über Rechtsklagen Urteil finden und Friedrechtshandlungen bezeugen. Zuerst über Fiskulf, den Fifcher, aus Rohr-Mos, der Schilfrodung. Wo ist der Bereder 1)?" Adalo trat zögernd vor. „Hier: ich, Adalo, Adalgers Sohn." „Tritt zur Rechten! Wo ist der Wehret2)?" „Hier!" sprach ein Mann in schlichtem, unscheinbarem Gewand: ein altes Fischernetz trug er statt des Gürtes: traurig den Kopf hängend, trat er vor und schlug die Augen nieder. „Auf was geht deine Klage?" fragte der Richter. „Heerbannbruch 1" „Das geht an Haut und Haar und Hals. 'Weiset mir das Recht: mag Adalo, Adalgers Sohn, hier solchen Klageruf heben?" Einer der beiden Alten trat wieder vor und sprach: „Das Heerding kennt Adalo, den Edeling, als freien, ungeschorenen Mann: sein Ldalgut liegt im Linzgau: es würde jeden Anspruch wegen falscher Klage decken: er mag klagen auch um Haut und Haar und Hals." Auf einen Wink des Richters begann der Edeling: „Ungern erheb' ich die Klage: wider Wunsch und Willen: doch heischt es mein Heereid. Denn da ich den Befehl übernahm über die Hundertschaften *) Bereder — Kläger. 2) Wehrer — Angeklagter.
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