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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 47

1918 - Leipzig : Hirt
— 47 — selbst. Ohne Zustimmung der Stände darf kein Zweig der Landesverfassung und Verwaltung anders gestaltet, kein Gesetz erlassen, keine Steuer ausgelegt und keine Anleihe ausgenommen werden. Gesetzentwürfe werden zumeist von der Regierung eingebracht; aber auch die Kammern können die Abänderung bestehender oder die Vorlage neuer Gesetze beantragen. W-enn die beiden Kammern über den Entwurf eines Gesetzes nicht einer Meinung sind, so wird aus Mitgliedern beider Kammern ein Ausschuß (eine Deputation) gebildet, welche dann eine Einigung herbeiführen soll. Aller zwei Jahre findet ein ordentlicher Landtag statt, bei welchem die Stände die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes prüfen. Für die nächsten zwei Jahre, welche man als eine Finanzperiode bezeichnet, muß die Regierung den Voranschlag über sämtliche Einnahmen und Ausgaben (das Budget, sprich Büddscheh) den Ständen vorlegen. Diese bestimmen, ob die Ausgaben in der vorgeschlagenen Weise erfolgen sollen, und bewilligen die hierzu nötigen Steuern. Außerdem nehmen die Ständekammern Gesuche (Petitionen) und Beschwerden der Staatsbürger entgegen, prüfen dieselben und empfehlen sie der Staatsregierung zur Berücksichtigung ober lassen sie auf sich beruhen. Auch können die Stände selbst Beschwerben über die Staatsbehörde, über Mißstände in der Verwaltung u. bergt, einbringen. In besonders dringlichen Fällen kann ein außerordentlicher Landtag einberufen werben; solches geschieht meist regelmäßig bei einem Regierungswechsel, zuletzt z. V. im Jahre 1904. 7. Welche Fürsten nach Anion in Sachsen regierten. Im Jahre 1836 starb Anton der Gütige, und der bisherige Mitregent bestieg als Friedrich August Iii. den Thron. Derselbe regierte 18 Jahre in Segen. Im Jahre 1854 wurde er auf einer Reise in Tirol tödlich verletzt. Sein Tod rief seinen Bruder Johann auf den Thron, welchen außer der irdischen Krone die noch höhere und schönere Krone der Weisheit, Frömmigkeit und Treue schmückte. Er regierte von 1854—1873. 8. Wie Preußen sein Heer verbesserte und int Dänischen Kriege erprobte. Nach den Revolutionsjahren 1848 und 1849 kehrte in Deutschland die Ruhe zurück. Die beiben größten Staaten, Österreich und Preußen, stauben sich jeboch eifersüchtig gegenüber. In Preußen regierte seit 1861 König i86i Wilhelm. Dieser 64jährige Fürst, an dem jeber Zoll ein König und ein Deutscher war, hatte als Knabe die Unglücksjahre Preußens mit burchlebt, die seiner Mutter, der eblen Königin Luise, das Herz brachen. Als Jüngling aber war er mit in den Befreiungskampf hinausgezogen und hatte sich das Eiserne Kreuz erworben. Als König verbesserte er mit Hilfe seines Kriegsministers Roon das Heer und stellte den willensstarken und weitschauenben Bismarck an die Spitze der Regierung. Die Tüchtigkeit des preußischen Heeres würde in dem Dänischen Kriege erprobt. Im Laufe der Zeit waren die beiben Herzogtümer Schleswig und Holstein unter dänische Herrschast gekommen, sie sollten aber trotzbem ungeteilt bei Deutschland bleiben. Aber der König von Dänemark wollte Schleswig von Holstein reißen und zur bänischen Provinz machen. Da rückten die Österreicher und Preußen über die Eiber und begannen den Krieg. Dänemark mußte nach 1864 kurzem Kampfe um Frieden bitten und auf Schleswig-Holstein verzichten. 9. Was der Prenszisch-österreichische Krieg zur Folge hatte. Österreich und Preußen roaren verschobener Meinung, welche Stellung die Herzog-
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