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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 95

1913 - Breslau : Hirt
56. 57 Die konstituierende Versammlung. Die neue Verfassung. 95 bildete Lafayette eine Nationalgarde. Bald darauf zeigte sich der König in Paris mit der Nationalkokarde am Hut; er berief Necker zurck und schien also das Geschehene gutzuheien. Den beiden oberen Stnden erteilte er seine Genehmigung dazu, mit dem dritten Stande gemeinsam zu verhandeln. Damit gab er seine Sache selbst verloren, denn es blieb ihm kein Einflu auf den Ausbau der Verfassung. Da er auch gegen den Aufruhr nicht mit Gewalt einschreiten wollte, verlie sein Bruder, der Graf von Artois, mit vielen Adligen Frankreich. Nun wurde die Haupt- Emigranten, stadt vollends von dem republikanischen Gemeinderate und den Klubs be-herrscht; die demokratischen Ideen waren in dem Klub der Jakobiner, die monarchischen in dem der Fenillants vertreten. Auch in den Pro-vinzen verbreitete sich der Aufruhr. Am 5. Oktober zog infolge andauernder Teuerung der Pbel von Zug der Paris nach Versailles, strmte das Schlo und bedrohte die knigliche (g-o!t!bl). Familie. Sie wurde durch die Dazwischeukuuft Lafayettes gerettet, mute aber nach Paris bersiedeln. Ihrem Beispiele folgte die Nationaler-sammlnng. 57. Die neue Verfassung. Unterdessen hatte die Nationaler-sammlnng bereits mit der Beratung der knftigen Verfassung begonnen. Sie ging dabei von den allgemein verbreiteten demokratischen Ideen aus, mute aber, um auf dieser Grundlage eine neue Verfassung aufzubauen, die ganze bestehende und seit Jahrhunderten eingewurzelte Ordnung des Staates niederreien und beseitigte deshalb vor allem den Absolutismus und die Privilegien. In der Nachtsitznng vom 4. zum 5. August ver- Nachtsitzung zichtete der Adel freiwillig auf alle Feudalrechte, der Klerus auf den(4,/5' 9tu9->" Zehnten. Bald darauf trat die Versammlung in die Errterung der Menschenrechte ein, nmlich der allgemeinen Freiheit und Gleichheit und der Souvernitt des Volkes; sie wurden noch im August feierlich verkndigt. Die hchste Gewalt im Staate wurde geteilt. Die Gesetzgebung wurde der Nationalversammlung bertragen und dem Könige ihren Be- Teilung der schlssen gegenber nur ein suspensives (aufschiebendes) Veto eingerumt. eroaiten-Die ausbende Gewalt sollte zwar der Krone zustehen; dieses Vorrecht war aber nur scheinbar, da die neugebildeten dreiundachtzig Departements und die Gemeinden volle Selbstverwaltung erhielten und alle ihre Beamten, auch die Offiziere, Geistlichen und Richter, selber whlten. Smtliche Beamte sollten berdies nur kurze Zeit in ihrem Amte bleiben. Mit den Beratungen der die Verfassung vollauf beschftigt, hatte sich die Versammlung um die Nationalschuld nicht gekmmert. Um end- Naonai-lich der Zerrttung der Finanzen abzuhelfen, zog man das Kirchengut und ^ulbi spter die Gter der Emigranten ein und stellte Schuldscheine (Assignaten) aus, die durch jene gedeckt werden sollten. Da man aber spter, so oft man in Geldnot war, Assignaten auch ohne vorhandene Deckung ausgab und sie dadurch allmhlich entwertete, wurde die Bevlkerung Wirtschaft-lich zugrunde gerichtet; der Staatsbankerott mute schlielich unvermeidlich
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