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1. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 33

1898 - Würzburg : Stuber
— 33 — 3. Art der Städte. Die Städte standen entweder unter den geistlichen und weltlichen Landesfürsten oder unter dem Kaiser und zerfielen demnach in Land- und in Reichsstädte. Die kaiserlichen und fürstlichen Beamten, welche im Namen ihrer Herren die Oberaufsicht führten und die Gerichtsbarkeit ausübten, führten den Titel Vogt, Burggraf, Schultheiß. Allmählich erwarben sich viele Städte durch Schenkungen, Verträge oder auch durch heiße Kämpfe, hauptsächlich aber durch Kauf, wenn die Oberherren in Geldverlegenheit waren, gewisse Freiheiten und Hoheitsrechte Münz-, Markt- und Zollrecht, das Recht der städtischen Gerichtsbarkeit und der Wahl des Magistrates) und hießen nun „freie Reichsstädte". Auch kleinere Städte, z. B. Schweinfurt, Rothenburg, Nördlingen rc., sogar Dörfer, wie Gochsheim und Sennfeld, erlangten die Reichsunmittelbarkeit, d. H. sie standen dann wie die Fürsten nur unter dem Kaiser, hatten Sitz und Stimme auf den Reichstagen und eine selbständige Verwaltung. 4. Verwaltung. An der Spitze der Verwaltung stand der Rat, dessen Vorsteher Ratsmeister oder Bürgermeister hieß. Der Rat erließ Gesetze und Verordnungen, ernannte die Richter, setzte die Steuern fest und überwachte Handel und Gewerbe. Eigene Ratsordnungen wurden zur Beaufsichtigung der Bäcker, Metzger und Wirte erlassen, die Preise der Lebensmittel festgesetzt n. a. m. Zuwiderhandlungen erfuhren strenge Bestrafung. Marktordnungen schützten die Käufer vor Übervorteilungen und schlechten Waren, und Bauordnungen regelten späterhin den Häuserbau. 29. Das Bürgertum im Mittelalter. 1. Entwicklung des Bnrgerstandes. Die ältesten Bewohner der mittelalterlichen Städte waren die von altersher an diesen Plätzen handeltreibenden Familien und jene Schöffenfamilien, welche das Schöffenamt in erblicher Weise ausübten. Beide Gruppen nannten sich ihrer alten Herkunft wegen „Geschlechter". Daneben siedelten sich schon sehr bald Leute der Handfertigkeit und des Gewerbes an, wie Bäcker, Metzger, Weber, Schmiede u. a., die jedoch hinter ersteren zurückstanden. Die einzelnen Handwerke bildeten Gilden (Innungen, Zünfte), d. i. Verbände, welche ihre Angelegenheiten unter sich berieten und ordneten. Weil die Städte burgartig befestigt waren, so nannte man ihre Bewohner Bürger. 2. Kämpfe zwischen den Geschlechtern und Zünften. Nur die Mitglieder der Geschlechter, Patrizier genannt, gehörten anfangs dem Klemmert und Wcickert, Bilder a. d. G?schichte. 8. Auslage. Z / /
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