Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Schaumburgische Geschichte - S. 33

1908 - Rinteln : Bösendahl
— 33 — Nonnen mußten bei ihrem Eintritt ins Kloster geloben, der Äbtissin zu gehorchen und ein frommes Leben zu führen. Des Morgens, Mittags und Abends versammelten sich die Nonnen in der Kirche, wo Gebete gesprochen, Psalmen gesungen und Abschnitte aus der Bibel verlesen wurden. In der Zwischenzeit stickten und nähten oder lasen sie, oder sie gingen im Kreuzgang spazieren. Am Mittage sammelten sich alle in dem großen Speisesaale, wo gegessen wurde. In einem gemeinsamen Schlafsaale schliefen alle. So lebten die Nonnen nach einer ganz bestimmten Ordnung, die auch Regel hieß. Alle Klöster, in denen nach denselben Regeln gelebt wurde, bildeten einen Orden. Die Nonnen zu Möllenbeck gehörten zum Orden der Angustiuerinnen. t Von den Klostergütern. Zum Unterhalte der Nonnen schenkte Hildburg dem Kloster Möllenbeck das ganze Dorf Möllenbeck und 100 Knechte, die für das Kloster arbeiten und das Land beackern mußten. Später schenkten auch viele fromme Leute dem Kloster ihre Güter, wodurch sie sich die Seligkeit zu verdienen hofften. Andere Güter wurden von dem Kloster angekauft, sodaß sich dessen Besitz bald über die ganze Umgegend erstreckte. Diese Güter waren auf 9 oder 12 Jahre an Meter verpachtet (siehe Seite 36!) und in Bezirke eingeteilt, welche Ämter genannt wurden. Es gab deren sieben: 1. Das Dom- ober Dommeieramt. Es hatte seinen Namen von dem Domhofe zu Möllenbeck. Es gehörten dazu Güter zu Tutenhausen (wüst), Uchtdorf, Rottorf (wüst), Hatteln (wüst), Ottbergen (wüst), Kalldorf, Jmesfen, Laßbruch, Silixen. Bremke, Rott und Algesdorf bei Rodenberg. 2. Das Turmamt. Es war benannt nach der Familie vom Turme. Es umfaßte den Oberhof, auch Turm- oder Uffenhof genannt, zu Möllenbeck und Güter zu Tutenhausen, Ottbergen, Langenholzhausen, Hedelinghausen, Westendorf, Rodefeld, Jmessen, Grißme, Rehren, Ostendorf, Seedörf (heute Saarbeck). 3. Das Rottorfer Amt, benannt nach dem Geschlechte von Rottorf, mit Gütern zu Rottorf, Bernsen, Eisbergen, Volksen, Rott, Tutenhausen, Hattendorf, Rinteln. 4. Das Heidelbecker Amt. Es war an die Familie von Heilbeck verpachtet. 5. Das Seedorfer oder Saarbecker Amt, womit das Geschlecht von Seedorf in Seedorf, jetzt Saarbeck, belehnt war. 6. Das Wulfringdorfer Amt, im Lippifchen belegen. 7. Das Hachmühler Amt in der Nähe von Münder a. Deister. Die Abgaben, die die Meier von diesen Gütern entrichten mußten, bestanden nicht in Geld, sondern in Schweinen, Schafen, 3
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer