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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 23

1876 - Leipzig : Bädeker
Zweiter Zeitraum. Bon der Vereinigung Brandenburgs mit Preußen bis zur Stiftung des Königreichs Preußen') 1618—1701. §. 9. Die drei letzten Kurfürsten. 10. Georg Wilhelm (1619—1640), dessen ganze Regierung in die Zeit des 30jährigen Krieges fällt, war ganz abhängig von dem (katholischen) Grafen Adam zu Schwarzenberg, welchen er wegen seiner wesentlichen Dienste im Jülich'schen Erbfolgestreite zum Minister angenommen hatte. Dieser suchte einen Bruch des Kurfürsten mit dem Kaiser zu verhüten. Doch als die Ausführung des Restitution^ edictes den Protestantismus auch in Norddeutschland bedrohte und die Existenz des Kurfürstenthums wie des isüculcmsirteu) Herzogthums Preußen in Frage stellte, trat der Kurfürst auf die (entgegengesetzte) Seite Gustav Adolfs (des Gemahls feiner Schwester), welchem er das Besatzuugsrecht von Spandau für die ganze Dauer des Krieges einräumte. Als Sachsen (nach der Niederlage der Schweden bei Nördlingen» mit dem Kaiser Frieden (zu Prag) schloß, in welchem dieser das Restitutiousedict fallen ließ, fetzte Schwarzenberg es durch, daß Brandenburg sich von Schweden trennte und diesem Frieden beitrat, hauptsächlich weil ihm für feine Anwartschaft ans Pommern Schutz von Kaiser und Reich versprochen wurde. Zwei Jahre später trat der Kurfürst sogar in enge Verbindung mit dem Kaiser Ferdinand Iii. gegen die Schweden, weil diese Pommern, bei dem jetzt erfolgten Aussterben der pommerschen Herzoge (1637), nicht räumen wollten. Dies vergalten die Schweden durch Plünderungen ‘) Droysen, I. G., Geschichte der preußischen Politik, 1.—5. Bd. 1855 ff.
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