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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 61

1876 - Leipzig : Bädeker
Friedrich Wilhelm Iv. §. 15. 61 Schatzes, so wie die der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten erhielten besondere Mimftenen, die Steuerverfassung eine neue Organisation (Grund-, Klassen-, Gewerbe-, Consnmtions-und Stempelsteuer). Die bewaffnete Macht ward aus dem stehenden Heere, der Landwehr 1. und 2. Aufgebots und dem Landsturm gebildet, neue Festungen im Westen (Köln, Coblenz mit Ehrenbreitstein, Minden) und Osten (Posen, Königsberg) angelegt. Die schon früher mehrmals versuchte, aber gescheiterte Vereinigung („Union") der lutherischen und reformirten Confession zu einer „evangelischen Kirche" wurde verordnet (1817), die Verhältnisse der katholischen Kirche durch ein (von Niebuhr unterhandeltes und von Hardenberg abgeschlossenes) Concordat mit dem Papste geordnet und die Verwaltung derselben zwei Erzbischöfen und sechs Bischöfen übertragen. X£)ie Ausstattung der Universitäten, zu denen Bonn als sechste hinzukam (1818), mit den vorzüglichsten Lehrkräften, so wie die Vermehrung und Verbesserung der übrigen Unterrichtsanstalten erhoben die geistige Bildung des Volkes auf eine höhere Stufe. Auch die bildenden Künste erfreuten sich einer sorgfältigen Pflege (besonders in Merlin und an der neu gegründeten Malerakademie in Düsseldorf). Die fortwährende umfangreiche Vermehrung der Landstraßen, die Verbesserung der Wasserstraßen, die große Ausdehnung der Postverbindungen, der Beginn der Anlage von Eisenbahnen, der Abschluß von Handels- und Schisffahrtsverträgen, vor Allem aber der von Preußen gestiftete und allmählich erweiterte, allgemeine deutsche Zollverein (1834) gaben dem Handel und Gewerbefleiß einen neuen Aufschwung. Zu einer Volksvertretung ward der Grund gelegt durch Einführung von Provinzial-Landtagen mit ständischer Gliederung und berathender Stimme (1823). Das preußische Gebiet erhielt noch eine Erweiterung durch das (1834) von Coburg-Gotha (gegen eine Jahresrente) abgetretene Fürstenthum Lichtenberg auf der linken Rheinseite. §• 15. Friedrich Wilhelm Iv. 1840-1861. Nachdem der König schon im Anfange seiner Regierung den Provinzial-Landtagen durch öftere Berufung und größere Öffentlichkeit ihrer Verhandlungen, sowie durch die in Berlin zusammentretenden ständischen Ausschüsse aller Provinzen eine höhere Wirksamkeit verliehen hatte, gab er 1847 den ständischen Verhältnissen eine weitere
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