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1. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 232

1876 - Kreuznach : Voigtländer
— 232 — Die Sachsen zerstörten unterdeß alle königlichen Burgen von Grund aus. Ihre Wuth kannte keine Grenzen. Auf der Harz-b urg, die dem König am theuersten war, plünderten sie sogar die Kirche und steckten sie in Brand, ja sie scheuten sich nicht, die Gebeine von Heinrichs Bruder und Söhnlein, die dort bestattet lagen, auszugraben und umherzustreuen. Diese Schandthaten empörten die deutschen Fürsten, daß sie dem König Beistand gegen die Sachsen gelobten. So kam bald ein starkes Heer zu Stande, m^t welchem die Aufständischen in blutiger Schlacht besiegt wurden. Heinrich behandelte nun von neuem die Sachsen mit der größten Härte. Da verklagten ihn diese beim Papste. 88. Kaiser Heinrich Iv. und Papst Gregor Vii. 1. Erhebung der päpstlichen Macht. — Aus dem päpstlichen Stuhle saß damals Gregor Vii., früher Hildebrand genannt. Er war der Sohn eines Handwerkers in Italien, hatte eine Zeit lang als Mönch in einem Kloster gelebt und war allmählich zum mächtigen Rathgeber der Päpste emporgestiegen. Durch Klugheit und Kraft ausgezeichnet, hatte er endlich selbst die päpstliche Würde erhalten. Mit allem Eifer war er nun darauf bedacht, die Macht des Papstthums zu erhöhen. „Zwei Sichter", sagte er, „regieren am Himmel, die Sonne und der Mond. Die päpstliche Gewalt ist wie die Sonne, die königliche Macht gleichet dem Monde. Wie der Mond sein Licht von der Sonne hat, so sind Kaiser, Könige und Fürsten nur durch den Papst, der Gottes Stellvertreter und Christi Statthalter auf Erden ist. Also ist die Macht des päpstlichen Stuhles weit größer, als die Macht der Throne, und der König ist dem Papste Unterthan und Gehorsam schuldig." Um nun des Papstes Herr-ichaft recht fest zu gründen, erließ Gregor mehrere wichtige Gesetze. Alle kirchlichen Würden sollten allein durch den Papst vergeben werden, kein Fürst mehr das Recht haben, geistliche Stellen zu besetzen. Und damit die Geistlichen nicht durch die Sorge für Weib und Kind an ihre Fürsten gebunden, sondern, ganz unab-
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