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1. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 258

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
258 Ii. Die Reformation. Iii. Der dreißigjährige Krieg. sich Magdeburg. Die Bestrafung der widerspenstigen Stadt wurde Moritz von Sachsen übertragen. Doch die Unzufriedenheit seiner Unterthanen, die allgemeine Verachtung seiner Glaubensgenossen, die andauernde Gefangenhaltung seines Schwiegervaters, des Landgrafen Philipp, und endlich die gegründete Besorgnis Karl benutze die religiösen Streitigkeiten nur als Vorwand, um seine Macht im Reiche auf Kosten der Fürsten zu erhöhen, bestimmten den bisherigen Verbündeten des Kaisers, sich von der Sache des Letzteren loszusagen. Während er die Belagerung Magdeburgs zum Schein fortsetzte, knüpfte er mit mehreren evangelischen Fürsten zum Schutze des Augsburger Bekenntnisses Unterhandlungen an. Zugleich schloß er eiu Bündniß mit Heinrich Ii. von Frankreich, dem er als Preis für seine Hülfe die Bisthümer Metz, Tonl und Verdun zusicherte. Daun brach er rasch nach Süddeutschland auf und drang durch die Alpenpässe in Tyrol ein. Der Kaiser, der sich geradezu Innsbruck aufhielt, entging nur durch schleunige Flucht der Gefangennahme. Ohne Truppen und ohne Geld, um schnell ein Heer werben zu können, sah sich Karl gezwungen, den Forderungen der Protestanten nach-i552zugebeu. Durch den Pafsauer Vertrag wurde ihnen bis zum Zustandekommen eines allgemeinen Neligionssriedens völlige Gewissensfreiheit gewährt. Phi lipp von Hessen und Johann Friedrich von Sachsen erhielten ihre Freiheit. — Bereitwillig unterstützten nun die evangelischen Fürsten den Kaiser im Kriege wider die Franzosen, welche sich in Lothringen festgesetzt hatten. Metz wurde belagert, aber so tapfer vertheidigt, daß es trotz aller Anstrengungen nicht eingenommen werden konnte und die wichtige Stadt für das Reich verloren ging. Seit dieser Zeit hat Frankreich nie aufgehört, die Schwäche und Uneinigkeit unter den Deutschen zu benutzen, um seine Grenzen nach Osten zu erweitern. Einige Jahre später wurde das von Luther begonnene Werk 1555] durch den Augsburger Religionsfrieden zum Abschluß gebracht. Die evangelischen Stände — nicht die Unterthanen — erhielten volle Religionsfreiheit und bürgerliche Rechtsfreiheit mit den Katholiken und wurden in dem Besitze der eingezogenen Kirchengüter bestätigt. Zugleich bestimmte man, daß dieser Friede auch denen zu Gute kommen sollte, die sich künftighin zur Reformation bekennen würden, doch mit dem sogenannten „geistlichen Vorbehalte", nach welchem jeder hohe oder niedere katholische Geistliche bei seinem Uebertritte zur evangelischen Kirche seiner Stelle verlustig gehen sollte. Die Reformirten wurden gänzlich ausgeschlossen. Die Hoffnung auf eine Einigung der beiden großen Religionsparteien war dahin, und die Beschlüsse des nach Trient zurückverlegten Concils, welches jedem seiner Glaubensartikel eine Verfluchung (Anathema) Andersdenkender hinzufügte, sorgten dafür, daß der Riß unheilbar wurde.
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