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1. Von 30 v. Chr. bis 1648 n. Chr. - S. 27

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Die Germanen bis zur Völkerwanderung 27 das germanische Recht nur bei Todesstrafe, sonst berechtigte das Urteil nur zur privaten Pfändung. § 25. Charakter, Leben und wirtschaftliche Kultur. Der freie Germane durfte nur eine freie Germanin heiraten. Dadurch erhielt s° emuns sich die körperliche und geistige Eigenart. Die hohe Gestalt, das rötlich blonde Haar, die blauen, scharfen Augen, die sehnige Muskulatur des in allen Leibesübungen gestählten Körpers waren die hervorstechendsten äußeren Eigenschaften. Dem entsprach ein unerschrockener Mut und ein kriegerischer Geist. Keuschheit und hohe Achtung vor dem weiblichen Geschlechte unterschieden sie von den antiken Völkern. Ihr rühmlichster Charakterzug war die Charakter-Treue, die sich in der Hingebung des Einzelnen an die Interessen schiffen seiner Sippe, in dem engen Bunde der Gefolgschaft (§ 23) zeigte, aber1 auch in der Treue gegen sich selbst, die starke, in sich gefestigte Charaktere schafft. Daneben finden wir die Neigung zu beschaulichem Nachdenken und zur Träumerei, die leicht in Unlust zur Arbeit und Neigung zu Trunk und Würfelspiel ausartet. Die Kleidung war einfach; im Hause ein kurzer Mantel, zu- Kleidung sammengehalten durch einen Dorn oder eine Spange. Draußen schützte Pelzwerk mit Ärmeln oder ein wollener Überwurf vor den Unbüden der Witterung. An Stelle der germanischen Beinbinden trat schon früh die keltische Hose; die Fußbekleidung bildeten Lederschuhe. Die Trächt der Fraitwar nicht wesentlich anders, def Rock“ärmellos zum Zweck häuslicher Verrichtung; darüber ein rotbesetzter Überwurf aus Leinen. Das Haar trugen die Frauen durch ein Kopftuch verhüllt, die freien Männer lang, über dem Scheitel in einen Knoten verschlungen und von dort schweif-artig herabf allend. Die Wohnungen waren durchweg blockhausartige Holzbauten. Wohnung mit Schilf oder Stroh gedeckt, leicht auseinanderzunehmen und bewegbar. In der Mitte stand der Herd, der zugleich Hausaltar war. Den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Lebens bildete die Vieh- wirtschaft-zucht; Vieh, besonders Rinder, waren Grundlage des Reichtums Kultur und Zahlungsmittel. Eine Ergänzung der Wirtschaft bildeten namentlich bei den Ostgermanen die Erträgnisse der Jagd und des Ackerbaues, den die Germanen, als sie seßhaft geworden waren, zu betreiben begannen. Zur Zeit Cäsars bestand an Grund und Boden weder Privateigentum noch Sondernutzung. Bestellung, Ernte und Verteilung der Früchte waren gemeinsam. Eigentümer waren der Gau oder die Hundertschaft, die den Sippen ein Gebiet zur Nutzung zuteilten. Zur Zeit des Tacitus hatte sich das Privateigentum an Haus und Hofstätte entwickelt, das Ackerland war Eigentum der Dorfgenossen und wurde von ihnen im periodischen Wechsel zur Sondernutzung verlost. Weder Sondereigentum noch Sondernutzung
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