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1. Von 30 v. Chr. bis 1648 n. Chr. - S. 159

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Innere Geschichte, vornehmlich Deutschi., vom Interregnum bis z. Reformation 15g Weise; die Vieltürmigkeit ist ein besonderer Ruhm der Städte. So wirkten diese insgesamt und in ihren einzelnen Teilen malerisch, lebhaft, aber es fehlten ihnen alle Erfordernisse der Gesundheit; nur auf die Wehrhaftigkeit war Rücksicht genommen. Besser stand es in dieser Beziehung um die Städte des Koloniallandes. § 147. Der Adel. Der Verschmelzungsprozeß des alten Adels und der Dienstmannschaft im Rittertum wurde schon im 14. Jahrhundert zu Ende geführt, seitdem bildeten sie allesamt einen neuen Adel, der nur äußerlich die ritterlichen Formen beibehielt, oft genug aber auch sie nicht mehr beachtete; z. B. schwand das Bedürfnis nach Erteilung des Ritterschlages bald. Der Adel des 14. und 15. Jahrhunderts krankte 1. politisch an seiner Überzahl bei gleichzeitigem Mangel an höherer Betätigung; zum,, Schilde geboren" mochte er nicht andere Betätigung suchen, dem Fürstendienst versagte er sich, wo irgend möglich; so verlor er seine frühere Bedeutung für das Reich. Er krankte 2. wirtschaftlich; es fehlte ihm der auskömmliche Unterhalt der früheren kriegerischen Zeit. Die Zins- und Naturalerträge seines durch Teilungen verringerten, meist sehr bescheidenen Besitztums, konnten die oft recht starke Familie nicht ernähren, geschweige denn den Frauen ein Gleichkommen mit dem gesteigeren Luxus der Städterinnen erlauben, zumal unter den neuen Verhältnissen der Geldwirtschaft, trotz gesteigerter Ansprüche an die Hintersassen. Landwirtschaft oder ein anderes nutzbringendes Geschäft zu betreiben, verschmähte der Junker. 3. Auch militärisch trat der Adel mehr und mehr zurück. Das Aufkommen der Söldnerheere mit ihrer neuen Taktik minderte den Wert des schwer gerüsteten, kostspieligen Ritters, der immer unbehilflicher wurde; auch seine Burg verlor an Bedeutung mit Einführung des schweren Geschützes (seit 1350). Der standesgemäße Besitz einer solchen wurde zu einer kaum erschwinglichen Last. Unter solchen Umständen erwehrten sich die reichsfreien Ritter im Südwesten mühsam der Unterjochung durch die Fürsten vermittelst Zusammenschlusses in Bündnissen. Viele von ihnen, die vom Stegreif nicht lassen wollten, sanken zum Schnapphahn herab, bis ihnen die friedlichen Gewalten endlich das Handwerk legten; fortan mußten sie zu Kraut- oder Zaunjunkern verbauern. § 148. Der Bauer. Indem die ländlichen Freien, wo es noch nicht Blütezeit früher geschehen war, zu Hörigen hinabsanken, andererseits die Lage der alten Hörigen sich besserte, entstand seit 1250 ein einheitlicher Stand der Bauern, die nun fast durchweg auf fremdem Eigen saßen, wie ja auch die Zinsbauem im Siedlungsgebiete östlich der Elbe; ihre Lage war im 14. Jahrhundert nicht schlecht, sie taten es an Prunk und Hoffahrt hier und da wohl dem Ritter gleich.
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