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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 56

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 56 ferner Gemahlin Sophie von Holstein in größter Einfachheit. Tiefe Schwermut fuhrte lo92 auf bte Nachricht vom Ableben feines Oheims Chr: oph den Tod Johanns Vii. herbei. Er hinterließ zwei Söhne Albrechts U1 2 ^ren: atbotf ^rtebrich I. und Johann «w ^ ^ernährn abermals Herzog Ulrich die vormnnbfchaftliche Regierung des Landes bis 1600 gemeinsam mit Sigismund August dann allein. Nach Ulrichs Tod 1603 gelangt Herzog Karl der letzte von ^ohann Albrechts I. Brübern, zur vormunbfchaftlichen Negierung Mecklenburgs bis 1607, nt welchem Jahre Aböls Friedrich I und Johann Albrecht Ii. vom Kaiser für großjährig erklärt würden. Übersicht: Magnus Ii. 1477—1503. Heinrich V., der Friebfertige. Albrecht Vii., der Schöne? 1503—1552. 1503—1547. Johaml Albrecht I. Ulrich. Georg. Christoph. Karl' lo47—lo76. 1555—1603. f 1552. f 1592. f 1610. Johann Vii. 1585—1592. Sigismunb August, f 16üo' Aböls Friedrich I. 1607—1658. Johann Albrecht Ii. 1607—163?. V. Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges. 23. Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Ii. 1- Die Landesteilung von 1621. — Entgegen der Testaments* besttmmuug ihres Großvaters wollten bte Brüber Aböls Friedrich I. u E> recht Ii. zu einer Teilung des Landes schreiten, bte lbll durch den Fahrenholzer Traktat vorläufig vollzogen würde 1621 genehmigten die ©tänbe die beschlossene Teilung des ™luf m die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg - Güstrow; ersteres bekam Aböls Friedrich I., letzteres Johann Albrecht Ii. Die Stäube ließen sich die Bestätigung ihrer E/u und Gewährung ueuer Privilegien durch zwei Aktenstücke Alsefuratton und Revers, zusichern und übernahmen die herzogliche Schuldenlast tm Betrage von 1 Million Gulben. Um biefe Summe auszubringen, ernannten die ©tänbe aus ihrer Mitte einen Ausschuß der unter dem Namen „Engerer Ausschuß" feitbem ein wesentlicher -Bestaubtet! unserer Lanbesverfasfung geblieben ist. Beiben Lanbesherren gemeinschaftlich sollte die Stadt Rostock und ihr
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