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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 51

1911 - Erfurt : Keyser
— 51 — dem Petersberge seinen Sitz fyatte, verwaltet worden. Er nahm die Zinsen und Abgaben in Empfang und regelte die mancherlei Dienste, zu denen die Ortschaften verpflichtet waren. An seine Stelle trat unter der neuen Regierung ein erzbischöflicher Beamter, der Viztum (vice dominus). Er schlug seinen Sitz nach Vollendung der erzbischöflichen Burg (Krummhaus) in dieser auf. Der Erzbischof besaß in dem neuen Gebiete auch die Rechte eines Grafen. Mit ihrer Ausübung betraute er einen Vogt und ernannte dazu die Grafen von Tonna oder Gleichen. Ihnen wurde vom Kaiser zugleich der Blutbann oder die hohe Gerichtsbarkeit (das echte oder ungebotene Ding) übertragen. Die niedere Gerichtsbarkeit (das unechte oder gebotene Ding) übte der Vom Erzbischof ernannte Stadtschultheiß aus. Aus dem gebotenen Ding entwickelte sich wie in anderen Städten das Marktgericht. Es wurde nur mit Bürgern oder, was dasselbe war, mit Kaufleuten besetzt, weil die bäuerlichen Schöffen nichts von kaufmännischen Geschäften verstanden. Als die Stadt später eine eigene Hundertschaft bildete, verfchmolz das Vogtsding mit dem Marktgericht zum Stadtgericht. Seine Vorsitzenden Richter blieben die Grafen Gleichen. Sie ließen sich aber, wenn es sich nicht um Fälle des Blutbannes (Kriminalsachen) handelte, vom Stadtschultheißen oder auch vom Viztum vertreten. Die Schöffen wurden aus den reichen Bürgern gewählt. Aus ihnen ging später der Rat hervor. Das Stadtgericht war schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts vollständig ausgebildet. Es war zuständig für alle Bürger in allen bürgerlichen Angelegenheiten. Besiedlung der Stadt: Der Vertreter des Erzbifchofs, der Viztum, ließ sich das Wohl Erfurts sehr angelegen fein. Er sorgte besonders für die Besiedlung des städtischen Grund und Bodens. Dadurch wurde der Marktverkehr belebt und dem Erzstift eine bedeutende Einnahme an Marktzoll zugeführt. Gegen eine geringe jährliche Abgabe von unveränderlicher Höhe, einen Erb-zins, konnte jeder eingewanderte Fremde in Erfurt zum freien Manne werden. Der Zins wurde, da er am Martinstag fällig war, Martinszins genannt. Seine Einnahme gehörte zu den Geschäften des Schultheißen im Brühl, eines noch außerhalb der Stadtmauern gelegenen mainzischen Dorfes. Infolge der überaus günstigen örtlichen Verhältnisse Erfurts ging die Besiedlung schnell vor sich. Angelockt durch die fruchtbare Umgebung, den Wasserreichtum und die gute Handelslage an einer Furt im Kreuzpunkt zweier wichtiger Straßen (s. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32) kamen Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute in großer Zahl herbei. Schon um die Wende des 12. Jahrhunderts fehlte es dem Erzbischof an Grund und Boden für seine Ministerialen, d. s. unfreie Leute im erzbischöflichen Dienst. Auch ihnen gab er gegen die geringe Abgabe des Freizinfes die Erlaubnis zur Ansiedlung. Sie wurden dadurch für ihre Person und ihren Besitz innerhalb der Stadt frei.
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