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1. Das Mittelalter - S. 8

1893 - Leipzig : Dürr
— 8 — und der Angeklagte wurden in den Kreis gerufen. Die Strafen bestanden meist in Geldbußen (Wehrgeld), selbst Totschlag konnte auf diese Weise gesühnt werden. Doch war es dem Beklagten erlaubt, sich durch Eideshelfer, deren Zahl der Schwere des Vergehens angemessen war und bis 36 steigen konnte, loszuschwören. Wer also eine zahlreiche und mächtige Verwandtschaft befaß, die zu ihm hielt, hatte die meiste Aussicht, den Prozeß zu gewinnen. Das Gericht sollte der Blutrache steuern, diesem uralten Gebrauche eines kriegslustigen Volkes, nach welchem jede Familie (Sippe) verpflichtet war, das einem ihrer Angehörigen zugefügte Unrecht an dem Thäter oder dessen Verwandten zu rächen. Die durch einen Totschlag entbrannte Blutrache endete nicht selten mit der Vernichtung des feindlichen Geschlechtes. Das Wehrgeld, nach richterlichem Ausspruche bemessen, vermochte jedoch nicht die Blutrache ganz auszurotten, die Kampflust der freien Männer war zu mächtig, als daß sie sich stets dem Gerichte untergeordnet hätte, ja dieses mußte in einer Form das Waffenrecht selbst auf der Walstatt zulassen, in der Form des richterlichen Zweikampfes. Kläger und Beklagter oder deren Vertreter kämpften miteinander, wer unterlag, hatte Unrecht. In ihren Tugenden und Fehlern glichen die Germanen allen Naturvölkern. Sie wahrten streng die Reinheit und Innigkeit des Familienlebens und hielten an dem gegebenen Worte fest bis zum Tode. Diese Treue offenbarte sich besonders in den Gefolgschaften oder Waffenbrüderschaften. An tapfere und angesehene Heerführer schloffen sich freiwillig kampflustige Männer an, und diese verteidigten einander und ihren Anführer bis zum letzten Blutstropfen. Zu ihren Lastern gehörte Grausamkeit gegen die Gefangenen und die Leidenschaft des Spieles. Es geschah wohl, daß unabhängige Männer zuletzt ihre und der Ihrigen Freiheit auf die Würfel setzten und, wenn sie verloren, sich ohne Widerstand in die Sklaverei verkaufen ließen. Als die Germanen mit den Römern in Berührung kamen, nahmen sie deren Kultur mit großer Leichtigkeit an, ohne ihre Volkstümlichkeit aufzuopfern. 2. «pte Völkerwanderung. 1. Die Hunnen. Seit dem Einfalle der Cimbern und Teutonen in Italien waren fast drei Jahrhunderte vergangen. Immer von neuem hatten Germanen, aus den übervölkerten Gegenden des Landes gedrängt, die römischen Grenzwälle an der Rhein- und Donaugrenze zu durchbrechen
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