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1. Das Mittelalter - S. 140

1893 - Leipzig : Dürr
feiten zwischen Kaiser und Papst war es nicht selten der geistliche Oberhirt, welcher sie ihres Eides und ihrer Trene entband. Bei der großen Bedeutung des Krieges bildete sich eine besondere Kampfgenossenschaft, der Ritterstand, ans. Heerscharen zu Fuß waren nur noch für die Verteidigung der engeren Heimat, der Stadt oder des Gaues gebräuchlich, für größere Züge eignete sich mehr der Dienst zu Roß. Der Ritter war bis zum 11. Jahrhunderte mit der Brünne, das ist mit einem aus Eisenschuppen bestehenden Harnisch, von da ab mit der aus eisernen Ringen zusammengesetzten Halsberge bekleidet, seine Waffen waren noch immer Schwert und Lanze, sein Abzeichen das Wappen. Zn seiner Ausstattung gehörten auch zwei Pferde, denn eins würde nicht im stände gewesen fein, den Mann mit der schweren Rüstung zugleich auf der Reise und in der Schlacht zu tragen. Außerdem begleiteten ihn fast immer zwei oder mehrere Knechte (Knappen). Mit Speisevorräten persah er sich selbst während des Marsches, das Futter für die Pferde nahm er sich unterwegs, wo er es fand. Die Ritterheere waren nicht groß, ein Aufgebot von 30 000 Mann war schon etwas Außergewöhnliches, es kam eben nicht auf die Zahl der Kämpfer, sondern auf ihre Tapferkeit an. Außer dem Kriegsdienste war der Lehnsmann feinem Herrn noch andere Hilfsleistungen und Lieferungen schuldig, doch erwartete er dafür auch Geschenke, die nicht unbedeutend zu fein pflegten. Die meisten Abgaben hatten die Bauern und Handwerker zu entrichten, da sie nicht heerpflichtig waren. Der „Zins" bestand in Naturallieferungen, in Landesprodukten, Getreide, Wein, Vieh, Geflügel, Eiern, oder in industriellen Erzeugnissen, in dem, was aus der Werkstatt hervorging. Erst als die Städte mehr und mehr emporkamen, wurden auch Steuern erhoben. Der Handel beruhte natürlich auf der Geldwirtfchaft, aber diese litt sehr darunter, daß jeder Fürst in feinem Gebiete fein eigenes Müuzrecht hatte. Nach altem Herkommen aus der Karolingerzeit wurde das Pfund Silber zu 20 Schillingen und der Schilling zu 12 Denarien oder Pfennigen gerechnet; man prägte aber nur die Denarien, das Gold wurde überhaupt nur gewogen. Für das eigenwillige und gewaltthätige Menschengeschlecht im Mittelalter war das Gerichtswesen eine schwierige Ausgabe. Zur Zeit der Lehnsverfaffung nahm die Zahl der ganz Freien immer mehr ab, an die Stelle des Gaugerichtes trat das Hofgericht, an dessen Spitze der Vogt stand, dem wieder der Schultheiß untergeordnet war. Die Befugnis, ein solches einzusetzen, hatte jeder Herzog, jeder Bischof, jeder Abt, ja jeder Markgraf und Graf, auch der König hatte fein Hofgericht, bei dem feine Untergebenen (Ministerialen) ihr Recht fanden, auf Reichstagen zog er auch Fürsten zur Rechenschaft und erledigte alle Fälle, in
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